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ſtreichen, erhielt jedoch einen abſchläglichen Beſcheid und die Anweiſung, mit Aufbietung aller Energie das Anſehen des Prof. Barbieugx wiederherzuſtellen und nöthigen Falls die allzu deutſch geſinn⸗ ten Schüler vom Gymnaſium zu entfernen. Als der Friede nach der Niederlage des Korſen zu⸗ rückkehrte, hob ſich auch das Gymnaſium von Neuem und würde ſicher die alte Frequenz bald wieder erreicht haben, wenn ihm nicht der Untergang gedroht hätte.
Schon im Jahre 1813 ſendete der Stadtrath eine Deputation nach Weilburg, um den Fürſten zu bitten, daß er das Gymnaſium in Montabaur beſtehen laſſe. Aus welchem Grunde die Aufhebung beabſichtigt geweſen ſei und welche Antwort die Deputirten nach Hauſe gebracht haben, kann ich nicht angeben, weil die Rathsprotokolle aus jener Zeit nicht aufzutreiben waren. Ueberhaupt ſchweigen die in meinen Händen befindlichen Akten über die Verhandlungen, welche der Auflöſung des Gymnaſiums vorhergingen, faſt gänzlich. Was ich darüber im Folgenden berichte, verdanke ich den Mittheilungen mehrerer bejahrter Männer, die ſich der Vorgänge jener Zeit noch erinnerten.
Die in den erſten Jahren bewieſene Theilnahme des Stadtraths für das Wohl der An⸗ ſtalt hatte allmählich einer bedauernswerthen Gleichgültigkeit Platz gemacht. Weit entfernt, den Aufforderungen der Regierung nachzukommen, welche die Erbauung eines neuen Schullokales und einen Zuſchuß zur Erhöhung der kläglichen Lehrerbeſoldungen verlaugte, erachteten die Väter der Stadt es als eine unerträgliche Laſt, jedes Jahr 36 Klafter Holz dem Gymnaſium zu liefern! Die Profeſſoren empfingen zwar das ihnen vertragsmäßig zugeſicherte Holz, mußten jedoch die zuerſt von der Gemeindekaſſe getragenen Koſten für die Herbeiſchaffung deſſelben aus dem Walde und den Hauerlohn ſelbſt bezahlen, weil hierüber nichts in ihr Anſtellungs⸗Dekret aufgenommen war. Ebenſo geizte die vorgeſetzte Behörde. Hatte ſie früher die Anträge des Lehrerkollegiums ſtets mit Wohlwollen aufgenommen und ſo gut als möglich berückſichtigt, ſo wurden jetzt die Ge⸗ ſuche um Gehaltszulagen u. ſ. w. meiſt abſchläglich beſchieden, beſonders ſeitdem die Regierung im Thal durch die Anfangs Juli 1815 erfolgte Abtretung von Ehrenbreitſtein an die Krone Preußen eingegangen war und die Section für das geſammte Schul- und Erziehungsweſen bei der 1815 neugebildeten Landesregierung in Wiesbaden die Oberleitung des Gymnaſiums über— nommen hatte. Einige Beiſpiele zur Erläuterung: Die Anſtalt beſaß in den erſten Jahren einen eigenen Pedellen, der im Gymnaſialgebäude wohite und eine mäßige Vergütung aus dem Doctions⸗ fonds bezog. Da er mit dem Direktorial⸗Holze unbefugter Weife ſeinen Ofen heizte und ſeine Küche zu einem allgemeinen Waſch⸗ und Speiſelokale für die Schüler einrichtete, ſo war man froh, daß man ihn auf eine bequeme Weiſe los wurde. Seine Funktionen, die Glocke zu läuten, die Zimmer zu reinigen u. ſ. w. wurden gegen eine jährliche Remuneration von 25 Gulden einem armen Gymnaſiaſten übertragen. Seit dem Jahre 1815 koſtete es eine große Mühe und viele Berichte, um die Bewillignng dieſer Summe von der Behörde zu erlangen! Die Lehrer mußten mehrere Quartale vergeblich auf die Auszahlung ihres dürftigen Gehaltes warten und erſt wieder⸗ holten Eingaben gelang es, die Regierung zur Zahlungsauweiſung zu bewegen.
Am 17. November 1815 ſtarb der Rector Wirz durch einen unglücklichen Sturz aus dem


