Aufsatz 
Das Streben der Könige von Frankreich nach der römischen Kaiserkrone
Entstehung
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VI. Unterstützungen.

Von der Soll-Einnahme an Schulgeld wurden den bestehenden Vorschriften gemäss 10% behufs teilweiser Befreiung bedürftiger und würdiger Schüler verrechnet. Im Sommerhalbjahr wurden 36 Schüler mit Erlass bedacht und zwar 9 mit je 14. 10 mit je 13, 16 mit je ¹ des Betrages u. 1(von 3 Brüdern) mit dem vollen Betrage. Im Winter- halbjahr kamen zu diesen mit Ermässigung bedachten Schülern, von denen ausgeschieden war. noch 6 mit Erlass von je ¹ des Betrages hinzu. Auserdem erhielten mehrere der schon Befreiten kleinere Zulagen.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

1. Die Eltern und Vormünder von Schülern werden gemäss der unter II. 12 mitge- teilten Rundverf. ausdrücklich daran erinnert, dass das Schulgeld des ganzen Vier- teljahrs für jeden Schüler zu zahlen ist. der nicht spätestens am 1. Tage des Ka- lendervierteljahrs bei dem Direktor abgemeldet ist. Bezüglich der Abmeldung zum Ostertermin ist in der angegebenen Rundverf. ergänzend bestimmt, dass dieselbe in der auf den Schulschluss folgenden Woche zu vollziehen ist. dass aber in Jah- ren mit frühem Osterfest die Abmeldefrist bis zum 1. A pril zu verlängern ist, wenn sie schon vor diesem Tage ablaufen würde.

2. Von neunem wird auch daran erinnert, dass von Eltern oder Vormündern in den schriftlichem Abmeldungen auch der Grund für den Abgang von Schülern, sowie die Bestimmung anzugeben ist, zu der die austretenden Schüler übergehen sollen.

3. Die Anmeldungen neuer Schüler sind von den Eltern und Vormündern späte- stens am Tage vor der Aufnahmeprüfung persönlich oder schriftlich bei dem Direktor zu vollzichen. Dabei sind einzureichen: 1. Der Geburtsschein, 2. der Impfschein, bezw. auch der Wiederimpfungsschein. 3. éein Zeugnis über den vorangegan- genen Unterricht, bezw. ein förmliches Abgangszeugnis von der vorher besuchten Anstalt.

4. Das neue Schuljahr wird Montag d. 10. April 8 Uhr morgens mit den Auf- nahmeprüfungen beginnen. Am folgenden Tage findet von 7 Uhr an Gymnasial- gottesdienst statt. Um 8 Uhr folgt die übliche Versammlung in der Aula, nach wel- cher der Unterricht eröffnet wird.

Der Direktor

Dr. L. Peters.