Aufsatz 
Beiträge zur Lehre vom Relativum bei Homer : 1. Theil / F. Otto
Entstehung
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baden 1858(Kreidel und Niedner). Auch ubgedruck in: Jahrbuͤchern des Vereins für Naturkunde im Herzogthum Naſſau. Heft XII. S. 1143.

2) Von Prorector Stoll: Die Göoͤtter und Herven des klaſſ. Alterthums. ſPopuläre Mythologie der Griechen und Römer. 2 Bde. Leipzig 1858(Teubner).

6. Unterricht.

1) Allgemeine Demerkungen.

Der Unterricht erlitt nur zu Anfang des Sommerſemeſters dadurch auf kurze Zeit kleine Störungen, daß der Director trotz ſeiner ſchon ſehr geſchwächten Geſundheit noch Unterricht ertheilen wollte und ſich acht Stunden für die Woche angeſetzt hatte. Als er indeß ſchon nach vierzehn Tagen von ſeinem Vorhaben abſtehen mußte, und die übrigen Lehrer ſeine Stunden auf die von Herzoglicher Landesregierung geuehmigte Weiſe unter ſich vertheilt hatten, trat keine erhebliche Unterbrechung mehr ein, da Herr ꝛc. Muth, auch nach ſeiner Verſetzung in Ruhe⸗ ſtand, ſeine Unterrichtsſtunden bis zum Schluſſe des Sommerſemeſters fortertheilte.

Mit dem Beginne des Winterſemeſters übernahm der Unterzeichnete ſeine Functionen als Director und Lehrer, wodurch nur geringe Aenderungen in der Vertheilung der Lehrgegenſtände herbeigeführt wurden, da es, wie überhaupt, ſo auch mit Rückſicht auf die nächſte Maturitäts⸗ prüfung nicht rathſam ſchien, einem Lehrer im zweiten Semeſter einen Gegenſtand zu entziehen, den er im erſten behandelt hatte. Der Unterzeichnete theilte ſich daher mit Genehmigung Hoher Landesregierung die größere Zahl der für den in Ruheſtand verſetzten Herrn ꝛc. Muth in Ausſicht genommenen Lehrſtunden, ſowie ſolche Gegenſtände in der Prima zu, die von den be⸗ treffenden Lehrern auch mitten im Jahrescurs am leichteſten abgetreten werden konnten.

Vom Unterrichte im Griechiſchen waren während des Schuljahres im Ganzen 10 Schüler (darunter einer erſt ſeit Neujahr) befreit, die während der griechiſchen Stunden in ihren Klaſſen auf angemeſſene Weiſe beſchäftigt wurden.

Bei dieſer Gelegenheit erſcheint es angemeſſen, daran zu erinnern, daß nach der Miniſterial⸗ Verordnung vom 3. Januar 1857, die Prüfung der Candidaten für den öffentlichen Dienſt betreffend, die Candidaten der Forſtwiſſenſchaft, der Berg⸗ und Huͤttenkunde, ſowie der Bau⸗ kunde die Maturitätsprüfung auf dem Realgymnaſium oder einem inländiſchen Gelehrten⸗Gym⸗ naſium erſtanden haben müſſen, und daß letztere ſich auch auf die griechiſche Sprache erſtreckt.

Am Unterricht im Hebräiſchen betheiligten ſich neun, engliſchen Unterricht hatten in zwei Abtheilungen im Ganzen zwölf Schüler. Beide Unterrichtsgegenſtände ſind nicht obligatoriſch; vorſchriftsmäßig müſſen aber diejenigen Schüler, welche ſich zu Anfang eines Semeſters zur Theilnahme melden, auch das ganze Semeſter hindurch die Unterrichtsſtunden beſuchen, wenn nicht ganz beſondere Verhältuiſſe den früheren Rücktritt angemeſſen erſcheinen laſſen.

2) Ueberſicht der im Schuljahre 1858 59 behandelten Lehrgegenſtände.

A. Sprachunterricht. VI. Cl. wöch. 3 St. Erklärung geeigneter Stücke G. aus Rauch's Leſebuch. Die Lehre vom Satzbau und der 3) Deu tſche Spra ch k. Interpunction. Schriftliche Uebungen durch Dictate und

VII. Cl. wöch. 4 St. Leſen, Erklären und Memorirenſkleine Aufſätze. Declamation.

von poetiſchen und profaiſchen Stücken des Rauch ſchen Collaborator Brandſcheid.

Leſebuchs. Schriftliche Uebungen. Collaborator Otto. V. Cl. wöch. 2 St. Sprachliche und ſachliche Er⸗