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E. Prüfungsordnung.
Freitag, den 21. März(im Zeichensaale der Realschule).
9— 9 ½ Deutsch VI Wissmann. 9 ½— 10 Naturgeschichte VI Bremme. 10— 10 ½ Französisch V Kolb.
10 ½— 11 Geschichte V Ottmann. 11— 11 ½ Deutsch IV Kolb.
11 ½— 12 Latein IV Storck.
3— 31 ½ Deutsch. 1
3 ½— 4 2 Rechnen VII Heusel.
4— 5 Deutsch, Heimatkunde, Rechnen VIII Grenz.
Von 5 Uhr ab Gesänge und Deklamationen.
Samstag, den 22. März(im Zeichensaale der Realschule).
9— 9 ½ Mathematik III Steuerwald. 9 ½— 10 Physik III Müller.
10— 10 ½ Geschichte II Jacobi. 10 ½— 11 Chemie II NMüller.
11— 11 ½ Französisch 1 Jacobi. 11 ½— 12 Griechisch I Germann.
F. Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Realschule, das Progymnasium und die damit verbundene Vorschulc.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 14. April. Die Anmeldungen neu aufzunehmender Schüler werden an diesem Tage vormittags 9— 12 Uhr in dem Realschulgebäude entgegengenommen. Hierbei sind der Geburtsschein, der Impfschein(bei Schülern über 12 Jahre der 2.) und das Abgangs- zeugnis der zuletzt besuchten Schule vorzulegen.
Knaben, welche in die unterste Klasse der Vorschule eintreten sollen, müssen bis zum 30. September dieses Jahres das 6. Lebensjahr zurücklegen.
Die in die unterste d. h. 6. Realklasse eintretenden Schüler müssen in der Regel das 10. Jahr zurückgelegt haben, jedenfalls dieses Alter bis zum 30. September ds. Js. erreichen. Beding- ungen für die Aufnahme sind:
a) Fähigkeit, deutsche und lateinische Schrift schreiben und mit richtiger Betonung lesen zu können;—
b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täg- lichen Lebens vorkommenden deutschen Wörter;
c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, sowie des einfachen Satzes;
d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen.
Der Lateinunterricht beginnt für solche Schüler, welche die Progymnasialabteilung unserer Schule durchlaufen sollen, im letzten Jahreskurs der Vorschule, also nach vollendetem 9. Lebensjahre.
Die Eltern, welche ihre Söhne unserer Anstalt anvertrauen wollen, müssen wir in deren In- teresse dringend auffordern, dieselben womöglich bereits in die unterste Klasse eintreten zu lassen.
Alzey, im März 1890. Grossherzogliche Direktion der Realschule und des Progymnasiums: Dr. Germann.


