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V. Schluss des Schuljahres.
Oeffentliche Prüfung
im Klassenzimmer der Herbstsexta.
Mittwoch den 13. August, Nachmittags von 3 Uhr ab: Die Herbstklassen der Vorschule. Donnerstag„ 14.„ Vormittags„ 8„„ L-III. „„„„ Nachmittags„ 2„„ IVVI.
VI. Anfang des neuen Schuljahres.
Das neue Schuljahr wird Montag den 22. September, Vormittags 8 Uhr, eröffnet. Anmeldungen für das Gymnasium und die Vorschule werden während der Ferien von den Herren Prof. Dr. Stigell und Prof. Schlenger, am 19. und 20. September von dem Unterzeichneten entgegengenommen. Ausser dem Ge- burtsschein und dem Abgangszeugnisse der zuletzt besuchten Anstalt ist bei der Anmeldung auch der Impfschein und, wenn der Schüler das zwölfte Lebensjahr überschritten hat, eine Bescheinigung über die er- folgte Wiederimpfung vorzulegen. Diejenigen Schüler, welche in die unterste Klasse eintreten wollen, müssen neun Jahre alt sein und, falls sie nicht unmittelbar aus unserer Vorschule übertreten, durch eine Prüfung nachweisen, dass sie die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, einige Sicherheit in der Recht- schreibung besitzen und in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen geübt sind.
Auswärtige Schüler sind nach Rücksprache mit der Direktion so unterzubringen, dass die Gewähr gehöriger Aufsicht gegeben ist.
Anmeldungen für das mit dem Gynmmasium verbundene Pensionat sind spätestens bis zum 1. September an den Vorsteher desselben, Herrn Gymnasiallehrer Weihrich zu richten. Der jährliche Pensionspreis beträgt 1000 Mark, wovon gering bemittelten würdigen Schülern ein Nachlass bewilligt werden kann. Die näheren Bestimmungen über die Einrichtung des Pensionats und die der Anmeldung beizufügenden Papiere werden auf Verlangen mitgeteilt.
Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums: Menge.


