Aufsatz 
Ueber den Entwicklungsgang der französischen Poesie bis zum achtzehnten Jahrhundert / von L. Noiré
Entstehung
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8 Uhr durch einen feierlichen Gottesdienſt in der Gymnaſialkapelle eröffnet. Als Normaljahr für die Aufnahme neuer Schüler gilt das zurückgelegte zehnte Lebensjahr. Diejenigen, welche in die unterſte Klaſſe eintreten wollen, müſſen, außer den ihrem Alter entſprechenden Religionskenntniſſen, die deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können, einige Sicherheit in der Rechtſchreibung, Gewandtheit im Ausſprechen und Anſchreiben größerer Zahlen, ſowie Kenntniß der vier Species in ganzen unbenannten und benannten Zahlen beſitzen. Anderweitige Kenntniſſe werden durchaus nicht verlangt; um ſo mehr muß darauf gehalten werden, daß die genannten Elementar⸗Kenntniſſe, oder vielmehr Elementar⸗Uebungen, in entſprechendem Maße vorhanden ſind. Ob ſie vorhanden, können bei ſo klaren Anforderungen am beſten diejenigen An⸗ ſtalten überſehen, woraus der Schüler zum Gymnaſium übergeht; es wird daher immer mit Dank anerkannt werden, wenn dieſelben in dem betreffenden Schulzeugniſſe unter einer beſonderen Rubrik die Befähigung für Aufnahme in die unterſte Klaſſe des Gymnaſiums durch ein Prädicat bezeichnen wollten, wodurch denn auch die Eltern der nicht Befähigten frühzeitig von der Anmeldung zum Gymnaſium abgemahnt würden. 1

Großherzogliche Direction des Gymnaſiums. H. Bone.