21
Oberclaſſen an genanntem Unterricht, welchen Hr. Herbing übernommen, iſt ſeitdem eine erfreulich lebhafte geweſen, und ſind, nach Abzug gewiſſer Koſten, die Aufkünfte aus ſelbigem zu ¼ der Schulbibliothek und zu ½ dem phyſikaliſchen Cabinet durch Rathsdecret d. d. 9. October 1869 überwieſen worden.
Die durch Großherzoglichen Miniſterial⸗Erlaß d. d. 23. Auguſt 1869 angekündigte Inſpektion unſerer Realſchule incl. Quinta und Sexta iſt am 14. und 15. October durch den Herrn Schulrath Dr. Hartwig vor⸗ genommen worden.
9. November. Rathsdecret p. Programmentauſch.
19. November. Großherzogl. Miniſterial⸗Erlaß p. Clauſurarbeiten der Abiturienten.
23. Dezember 1869— 5. Januar 1870. Weihnachtsferien.
28. Februar 1870. An dieſem Tage trat einer Berufung ins Naſſauiſche folgend, Herr Ingenieur Fang⸗ heim zu allſeitigem Bedauern von ſeinem Amte als Zeichenlehrer der Realſchule zurück, welches er ſeit Oſtern 1850 mit erfreulichem Erfolge verwaltet hatte. Von den hierdurch erledigten 8 Stunden wurden 6 durch die Herren Dr. Sachſe und Mohr interimiſtiſch übernommen; die übrigen 2 waren einſtweilen(bis Oſtern) nicht zu decken.
19. März. Großherzogl. Miniſterial⸗Erlaß, nach welchem die hieſige Realſchule als ſolche zweiter Ordnung im Sinne des§ 154 Nr. 2, e der Militair⸗Erſatz⸗Inſtruction für den Norddeutſchen Bund vom 26. März 1868 durch das Bundeskanzler⸗„Amt anerkannt worden iſt.
24. März. Rathsdecret: der Rector der Großen Stadtſchule hat fortan die Bezeichnung als„Director“ zu führen.
8. und 20. April. Rathsdecrete(ef. Promemoria des Unterzeichneten, d. d. 28. Dezember und Aus⸗ führung d. d. 10. Jan.):
Die Elementarſchule ſoll zu Oſtern, ſtatt der bisherigen zwei Claſſen mit reſp. ein⸗ und zwei⸗ jährigem Lehrcurſus(Septima und Octava) drei Claſſen mit je einjährigem Curſus erhalten;
die Verſetzung aus der erſten Elementarclaſſe nach Sexta auf Grund einer vor dem Director abzuhaltenden Prüfung, ſo wie die Aufnahme neuer Schüler in die dritte Elementarclaſſe, ſo weit dieſelben ohne jede Vorbildung, jährlich nur einmal— zu Oſtern— ſtattfinden;
der Lectionsplan d. d. 31. März wird genehmigt, ſomit die Lectionen für Prima und Secunda um je 1, für Quarta, Quinta, Sexta um je 2 St. wöchentlich abgemindert(ſ. w. u.); wie des⸗ gleichen 7 Lehrern je 2 wöchentliche Lectionen zeitweilig abgenommen;
die Vor⸗ und Zwiſchenpauſen dahin feſtgeſtellt, daß dieſelben um 8 Uhr Morgens ſo wie 2 und 3 Uhr Nachmittags je 10 Minuten, um 10 Uhr Morgens 20 Minuten, von 9 und 11 Uhr Morgens je 5 Minuten umfaſſen.
Dieſe Reform brachte die Anſtellung eines neuen Lehrers— des Hauptlehrers der zu errichtenden dritten Elementarclaſſe— mit ſich, und hatte eine zu ſolchem Zwecke abgehaltene Probelection d. d. 12. März, unter drei Bewerbern, zur Wahl des bisherigen Lehrers an hieſiger Bürgerſchule, Herrn Raatz geführt. Ueber den früheren Lebensgang wird von ſelbigem mitgetheilt:
Karl Guſtav Raat,
geb. 21. März 1844 zu Lüben, Reg.⸗Bez. Marienwerder, Sohn des dortigen Lehrers, erhielt ſeine erſte Vor⸗ bildung von ſeinem Vater und machte darauf die höhere Knabenſchule— Realſchule 2. Ordnung— zu Schönlanke(Prov. Poſen) durch. Nach ſpeciellerer Vorbereitung für ſeinen Beruf unter Mithülfe des Paſtors Bruhn zu Flensburg trat er 1862 in das evang. Lehrer⸗Seminar zu Marienburg(Reg.⸗Bez. Danzig) ein und unterrichtete ſeit ſeinem Austritt 1865 1 ¾ Jahr an der Freiſchule zu Jaſtrow, und 2 ½ Jahr an der ge⸗ hobenen Stadtſchule zu Flatow, von wo aus er zu Neujahr 1870 an die Knabenbürgerſchule zu Wismar berufen wurde.
10.— 20. April. Oſterferien.
21. April. Beginn des Unterrichts, und Einführung des Herrn Raatz als dritten Elementarlehrers.
29. Mai— 8 Juni. Pfingſtferien.


