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IV. Die Zeit der Prükung
und der
Schulfeierlichkeit; Dauer der Ferien und Anfang des neuen Schuljahres.
1. Die öoffentliche Prüfung iſt den 18. und 19. März, Vormittags von 8— 11, und Nachmittags von 2— 5 Uhr. Der Anfang wird mit den bei⸗ den untern Klaſſen gemacht.
2. Die Schulfeierlichkeit wird den 21. Maͤrz Nachmittags 2 Uhr ihren Anfang nehmen. Sowohl zur Pruͤfung als zur Schulfeierlichkeit werden die verehrten Eltern, ſowie die Freuude des Schulweſens ehrerbietigſt eingeladen.
3. Die Ferien dauern bis zum 12. April.
4. Die Aufnahme der Schuͤler geſchieht am vorhergehenden Tage naͤm⸗ lich den 11. April, daher haben ſich an dieſem Tage die neuen Schuͤler mit den Taufſcheinen und den gehoͤrigen Zeugniſſen zu melden.
Prof. Frorath, Rector.
v. Aebersicht der Sehulteierlichkeit.
Eroͤffnung mit einer Symphonie.
Darauf declamiren: 1. Braun, Karl: Das Glaubensbekenntniß, von Schier.


