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IV. Die Zeit der Prükung
und der
Schulfeierlichkeit; Dauer der Ferien und Anfang des neuen Schuljahres.
Die oͤffentliche Schulpruͤfung wird Montag und Dienſtag, den 14. und 15. Maͤrz, Vormittags von 8— 12 und Nachmittags von 2—5 Uhr gehalten. Der Anfang wird mit den unteren Klaſſen gemacht.
Die Schulfeierlichkeit findet Statt Mittwoch den 16. Maͤrz, Nachmittags 2 Uhr, nach der hier beigefuͤgten Ueberſicht. Zur Pruͤfung und zur Feierlich⸗ keit werden die Eltern der Zoͤglinge und alle Freunde des oͤffentlichen Unterrichts und der Jugendbildung ehrerbietigſt eingeladen.
Die Ferien dauern bis zum 8. April.
Die Aufnahme neuer Schuͤler in das Paͤdagogium erfolgt Freitag den 8. April.
An dieſem Tage, Morgens 7 Uhr, werden die neuen Zoͤglinge nach Vor⸗ zeigung ihrer Geburtsſcheine und Zeugniſſe im Paͤdagogialgebaͤude gepruͤft.
Am folgenden Tage, Samſtag den 9. April Morgens 8 Uhr, verſammeln ſich ſaͤmmtliche Schuͤler im Zeichenzimmer des Schulhauſes, wo denſelben nach Vorleſung der Schulgeſetze die Stundenordnung bekannt gemacht wird.
Der neue Lehrkurs beginnt in allen Klaſſen Montag den 11. April Mor⸗
gens 7 Uhr. Muth, Rector.


