Aufsatz 
Die Realschule in Höchst a.M. von 1817-1884 / von Philipp Hafner
Einzelbild herunterladen

— 14—

II. Lehrverfaſſung und Lehrverfahren.

a) Bis zum Jahre 1862.

Der Zweck der durch das Edikt von 1817 ins Leben gerufenen naſſauiſchen Realſchulen war, wie oben ſchon erwähnt, ein rein prak⸗ tiſcher. Handwerker und Gewerbetreibende, ſowie Landwirte ſollten darin als allgemeine Vorbereitung zu ihrem künftigen Beruf eine über die Ziele der Volksſchule hinausgehende, erweiterte Bildung erwerben. Durch einen Erlaß der Landes⸗Regierung vom 30. März 1840 waren dann einige Aenderungen und Ergänzungen jenes Ediktes an⸗ geordnet worden. So ſollten in die Zahl der öffentlichen Lehrgegen⸗ ſtände die franzöſiſche und die engliſche Sprache aufgenommen und der Lehrkurſus auf drei Jahre, in der Regel mit dem zurückgelegten 11. Lebensjahre beginnend und mit dem 14. ſchließend, erweitert werden. Ausdrücklich wurde dabei nochmals auf den im§ 5 des obengenannten Edikts bezeichneten Zweck der Realſchulen hingewieſen, wonach ſowohl formale Bildung(Geiſtes⸗, Charakter⸗ und Herzensbildung), als ins⸗ beſondere auch gründliches, feſtes praktiſches Wiſſen erzielt werden ſolle, „damit an Geiſt und Willen gleich tüchtige und gediegene, ſowie für ihren Beruf als künftige Kaufleute, Fabrikherren, Geometer, Künſtler und andere Gewerbetreibende uſw. wohlvorgebildete junge Leute aus der Anſtalt hervorgehen“. Ganz beſonders ſollte das bloß theoretiſche Wiſſen und Lernen als Selbſtzweck verbannt, daher auch durchweg und zumal bei den(neueren) Sprachen eine leichte, praktiſche Behandlung feſtgehalten werden, damit die Schüler ſchnell lernten dieſe Sprachen zu ſprechen. Zu dieſem Zwecke wurde die modifizierte Methode des Franzoſen Jacotot empfohlen, die beſonders für den Sprachunterricht am meiſten entwickelt war; ſie geht von einem Ganzen(im Franzöſiſchen von Fénelons Télémaque) aus, zergliedert die einzelnen, vorher dem Gedächtnis eingeprägten Sätze und ſucht durch Zuſammenſtellung der ſo gewonnenen gleichartigen Elemente ein klares Verſtändnis herbei⸗ zuführen. So ſehr übrigens in dem dieſe Angelegenheit behandelnden Generalreſkript noch die praktiſche Seite betont wurde, ſo zeigte doch die neue Realſchule gegenüber der des Jahres 1817 einen weſentlichen Fort⸗ ſchritt von der bloßen Fachſchule zu der modernen, eine allgemeine Bil⸗ dung erſtrebenden Realſchule..

Auch noch andere Winke gab dies Reſkript für die Lehrmethode. Die Schüler ſollten ſoviel als möglich alle zuſammen laut unterrichtet und, wo dies tunlich, ſollten die am lauten Unterricht nicht teilnehmenden Schüler im Schönſchreiben, Zeichnen, ſchriftlichen Rechnen und in