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VI. Mitteilungen an die Fltern.
1. Die mit Beginn des Schuljahres getroffene Einrichtung allwöchentlicher Sprech- stunden der Lehrer ist zu unserer Freude viel benutzt worden und hat sich für den Ver- kehr von Haus und Schule recht segensreich erwiesen. Wir bitten die Eltern unserer Schüler dringend, auch in Zukunft von dieser Anordnung zum Besten ihrer Kinder recht häufig Gebrauch zu machen und fest überzeugt zu sein, dass die Lehrer ebenso gern alle Angaben über die Eigenart ihrer Schüler entgegennehmen werden, wie sie bereit sind, über dieselben den Eltern alle Auskunft zu erteilen, die ihre Amtspflichten ihnen gestatten.
2. Im Hinblick auf Vorkommnisse im letzten Schuljahre wird unter Zustimmung der vorgesetzten Behörden nochmals(s. Schulnachrichten d. Js. 1897) darauf hingewiesen, daſs die Rücksicht auf den Gesamtbetrieb des Schulorganismus eine Verlängerung der Ferien einzelnen Schülern nur dann bewilligt werden kann, wenn das Gesuch durch den überzeugenden Hinweis auf den Gesundheitszustand unter Vorlegung mafsgebender ärztlicher Zeugnisse begründet wird, und wenn es(von be- sonderen Zwischenfällen natürlich abgesehen) rechtzeitig vor Anfang der Ferien vorgebracht wird.
3. Nach glaubhaften Mitteilungen ist von mehreren Geistlichen unserer Stadt eine Verlegung des Konfirmanden-Unterrichts auf die Nachmittagsstunden beantragt worden. Solange aber dieser den Lehraufgaben der Kirche wie der Schule gleichmäſsig dien- liche Antrag noch keine Genehmigung gefunden hat, muſs schon wegen der Abschluſs- prüfung in Untersekunda die bereits wiederholt an die Eltern gerichtete Bitte erneuert werden, ihre Kinder während des Besuches der Tertia, am besten in der Obertertia, an dem Konfirmandenunterricht teilnehmen zu lassen.
4. Das neue Schuljahr wird Montag, den 10. April, morgens 8 Uhr, mit der Aufnahme- prüfung eröffnet. Sâmtliche für die Gymnasialklassen angemeldeten Schüler haben sich zu dieser Stunde in dem Gymnasium einzufinden, die in die Vorschule eintretenden am folgen- den Tage um 8 Uhr. Für auswärtige Schüler bedarf es bei der Wahl der Wohnung oder der Pension der Genehmigung des Direktors.
Das Aufnahmegeld beträgt 5 Mk., das Schulgeld, das vierteljährlich in einer der ersten Wochen nach den Ferien erhoben wird, für alle Klassen 150 Mk. jährlich.
Frankfurt a. M., den 22. März 1899.
Der Königliche Gymnasial-Direktor Prof. Dr. Hartwig.


