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nicht vor Anfang des neuen Schul- Schulg kür das beg önnene Quartal noch zu zahlen hat. Auch wird gebeten, die Formulare für Ab- und Anmeldung zu benutzen, welche bei dem
Gymnasialdiener zu erhalten sind. Für Ausstellung eines Abgangszeugnisses werden 5 M. Gebühren erhoben.
Das Schulgeld, welches in der Regel in der 2. Woche des Quartals erhoben wird, beträgt für die Schüler aller Klassen, auch die der Vorschule, 150 M., das Aufnahmegeld 5 M.
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Frankfurt a. M., den 18. März 1892.
Der Königliehe Gymnasial-Direktor
Prof. Dr. Hartwig.
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