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Der Unterricht ist, wie vorstehende Uebersicht zeigt, theils obligatorisch für alle Schüler der Anstalt, theils facultativ für diejenigen, die sich für einzelne Fachstudien besonders vorzubereiten beabsichtigen.
Für den Unterricht in der Technologie sind zwei wöchentliche Stunden angesetzt, und werden die beiden Oberklassen II und T in demselben combiniert.
Der Unterricht im Englischen wird in 3 Abtheilungen ertheilt und sind in dem- selben die Schüler des Gymnasiums, welche diese Sprache lernen wollen, mit denen des Realgymnasiums bisher combiniert gewesen. Er ist der einzige facultative Unter- richtszweig, der von den Schülern nicht besonders honoriert wird, während die Be- theiligung an den übrigen facultativen Unterrichtsgegenständen in nachfolgender Weise extra zu vergüten ist:
Physik(physikalisches Practicum)......... 1 F halbjährig.
Chemie(theoretische Chemie).. 1. Technologie(für I. einschlieslich der techm chem⸗ Ujebungen.) 7*„„ Zoologie und Botanik........... 1„„
Freies Zeichnen i.„ 5s. uns. 9g.. a....,3„„
An dem facultativen Unterricht haben im Se Schuljahre Theil ge- nommen:
Im Sommerhalbjahr Im Winterhalbjahr. III. II. I. III. II. I. a. u. b. a. u. b. Physikalisches Practicum„„ 18„„ 15 1 St. wöch. Chemie„ 14 1„ 14 1 St. Technologie. o8 12 7 5 10 2, 8t. Chemisch technische Uebun-„„ 18 4„ 15 gen. 4 St. Zoologie und Botanik.„„ 4„„ 4 1 St. Freies Zeichnen.„„„ 7 4 8 3 t., enie us 1 III. 3 8t. A12 Englische Sprachel II. 2„[1127 42 10 26 29 11 .„ 2 1 Schüler des Gymnas. 18 11 7. 17. 10 7 Beide zusammen 45 53 17 43 39 18 anndal tHern 9* J. 5 8
3*½


