2. Der Unterricht beginnt Dienstag den 12. Aprilv; an dieſem Tage verſammeln ſich die Gymnaſiaſten um 8 Uhr im Feſtſaal, die Vorſchüler in ihren Klaſſenzimmern und zwar die Klaſſen 1 0, 1 H und 2 H um 8 Uhr, die Klaſſen 2 0 und 3 0 um 9 Uhr und die Klaſſe 3 H um 10 Uhr.
3. Die Pfingſtferien dauern im nächſten Schuljahre von 22. bis 25. Mai einſchl., die Sommer⸗ ferien vom 3. bis 31. Juli, die Herbſtferien vom 25. September bis zum 10. Oktober, die Weihnachts⸗ ferien vom 22. Dezember 1904 bis zum 4. Januar 1905.
4. Der Unterzeichnete iſt, falls ihn nicht beſondere Dienſtgeſchäfte abrufen, an allen Schultagen in der fünften Vormittagsſtunde ſim Sommer von 11 ½— 12 ⅛³, im Winter von 12 12 ³) in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen. Wenn der Zweck des Beſuches Auskunft über die Fortſchritte eines Schülers iſt, empfiehlt es ſich, den Beſuch 2—3 Tage vorher anzumelden.
Darmſtadt, den 7. März 1904.
Großfi. Direktion des Ludmig⸗Georgs⸗Gymnaſiums und der Gymnaſial⸗Dorſchule. Dr. Mangold.


