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welche das 7. Lebensjahr vollendet haben, Kenntniß der deutſchen Druckſchrift und einige Fertigkeit im Leſen und lautrichtigen Schreiben ein⸗ und zweiſilbiger Wörter, ſowie im Zu⸗ und Abzählen der Grundzahlen von 1—100, ſowohl mündlich als ſchriftlich, beſitzen.
Außer der Vorſchule wird die hieſige Realſchule im nächſten Schuljahre 1873/74 ſechs Realclaſſen mit je einjährigem Curſus umfaſſen, Schüler, welche am Ende des Schuljahres mindeſtens mit der dritten Note(gut) im Betragen und mindeſtens mit der dritten Note(groß) in Fleiß und Fortſchritt aus der erſten Claſſe entlaſſen werden, erhalten das Zeugniß behufs der Meldung zum einjährigen freiwilligen Militärdienſte.
Als Normaljahre für die verſchiedenen Claſſen gelten bei der Aufnahme
in die VI. Cl. das zurückgelegte(oder in einigen Monaten zu erreichende) 10. Lebensjahr, 3 11
2 22 2 7 2 7 2 7 2 7 44/ „ 7 IV. 1 2 7 2 7 72 7 7 1 2. 1/ 2/ III. 2 I 7 1/ 7 2 2 7„ 1 3.„, 2 2* 1 7 14 2 2 2 1 1/ 2 2 1 4. 2
7. p„„ 1 2, 1 7 7 1„ 15. 7
Zur Erzielung eines altersgemäßen Fortſchreitens und zur Erlangung mög⸗ lichſter Durchbildung iſt es wünſchenswerth, daß die Schüler, welche unſere Anſtalt beſuchen wollen, dieſelbe von unten auf durchmachen und nicht erſt ſpäter in eine der Mittelclaſſen eintreten.-
Zur Aufnahme in die unterſte Realclaſſe ſind erforderlich: Geläufiges Leſen und Schreiben der deutſchen und lateiniſchen Schrift; Kenntniß der Begriffswörter; ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung; Kenntniß der vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen.
Die Aufnahme in eine höhere Claſſe iſt bedingt durch die Kenntniß der auf den erſten Blättern dieſes Programms bezeichneten, in der nächſtvorhergehenden Claſſe durchgenommenen Lehrgegenſtände.
Die Prüfung der neuaufzunehmenden Schüler wird Mittwoch, den 4. Juni, Morgens um 8 Uhr, im Locale der Realſchule im hieſigen Amthauſe abge⸗ halten. Anmeldungen dazu beliebe man vom 26. bis 30. Mai, Vormittags zwiſchen 8— 10 Uhr, in dem Schullocale bei dem Director, von da ab bis zum 3. Juni in deſſen Wohnung zu machen.
Die während des Schuljahres täglich abgehaltenen 2 Arbeitsſtunden werden auch während der Maiferien fortgeſetzt, und zwar vom 8. Mai an täglich von 8— 10 Uhr Morgens.
Am 5. Juni findet die Verſetzung der Schüler in höhere Claſſen Statt; am 6. Juni beginnt der Unterricht für das neue Schuljahr..
Auf Antrag der Großherzoglichen Ober⸗Studien⸗Direction und mit Genehmi⸗ gung des Großherzoglichen Miniſteriums des Innern iſt in der Vorſchule das jährliche Schulgeld für Einheimiſche auf 14 fl., für Ortsfremde auf 21 fl. feſtge⸗ ſetzt. In den Realclaſſen beträgt das jährliche Schulgeld für Einheimiſche 21 fl., für Auswärtige 35 fl. Das Schulgeld wird in 2 Hälften in den erſten Wochen des Sommer⸗ und Winterhalbjahres erhoben. 1
Großherzogliche Direction der Realſchule zu Bingen: Sander.


