Aufsatz 
Gebrauch von syn und meta c. Gen. bei Euripides
Entstehung
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14. Juli 1875(Journal Nr. 122). Ueber das Eigenthumsrecht der Eltern an den Arbeitsheften der Schüler; nach Ablauf des Schuljahres sind sie mindestens noch drei Jahre lang aufzubewahren.

4. August 1875(Journal Nr. 125). Bestimmungen über die Ermittelung von Militär- Anwärtern zur Besetzung erledigter denselben vorbehaltener Stellen.

eod. die(Journal Nr. 127). Kotzolt's Chorlieder werden empfohlen.

21. August 1875(Journal Nr. 141). Neue Ordnung des Programmenwesens für die Gymnasien und Realschulen der Provinz Hessen-Nassau und die Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont.

4. October 1875(Journal Nr. 172). Uebersendung eines Exemplares des»Namens- codex der Deutschordens-Beamten« von Joh. Vogt.

24. September 1875(Journal Nr. 194). Uebersendung der Verhandlungen der ersten Directoren-Conferenz der Provinz Sachsen.

. 6. November 1875(Journal Nr. 197). Theilnahme der Lehrer bei der Volkszühlung

am 1. December betreffend.

. eod. die(Journal Nr. 198). Mittheilung einer Ministerialverfügung dd. 14. Oct. die

häuslichen Arbeiten der Schüler betreffend;« das Mass derselben ist für jeden Lehr- gegenstand festzustellen. 3

18. November 1875(Journal Nr. 208). Uebersendung der Ansprache des K. statisti- schen Bureaus über die Wichtigkeit der Volkszuhlung am 1. Decbr. in 25 Exemplaren zur Vertheilung an die Lehrer.

eod. die(Journal Nr. 209). Ob Abgaben von Taufen, Trauungen, Begräbnissen etc. als Emolumente für das Gymnasium vorhanden seien.

7. December 1875(Journal Nr. 217). Concept oder Abschrift sämmtlicher Mit- theilungen und Berichte sind in den Acten aufzubewahren.

23. December 1875(Journal Nr. 229). Die Einjährigen-Zeugnisse sind nach§ 90 der Ersatz-Ordnung(Deutsche Wehrordnung) auszustellen.

eod. die(Journal Nr. 230). Anfrage über die Opportunität eines einheitlichen Sehul- geldsatzes von R.-M. 90 resp. 100 für alle Classen.

5. Februar 1876(Journal Nr. 20). Ueber die Zulassung von Jüdischem Religions- Unterricht im Lehrplan und in der Maturitätsprüfung höherer Schulen.

23. Februar 1876(Journal Nr. 27). Anordnung der Luisenfeier 10. März.

eod. die(Journal Nr. 28). Es wird auf die bei Mittler& Sohn in Berlin erschienenen »Bestimmungen über den Einjährigendienst« aufmerksam gemacht.

In Bezug auf eine Verfügung des Königl. Cultusministeriums vom 20. November 1874, nach welcher in den Programmen die handschriftlichen Schätze und sonstigen Seltenheiten der Schulbibliotheken zu erwähnen sind, wird darauf hingewiesen, dass die wenigen Handschriftenblätter unserer Bibliothek in dem Programm von 1868 durch Herrn Prof. Dr. Rumpf(vgl. die nächste Seite), die Sammlung seltener Musikalien aus dem 16. und 17. Jahrhundert aber im Programm von 1872 durch Herrn Cand. theol. Israel mit grosser Vollständigkeit beschrieben sind, anderes aber, was in Betracht kommen könnte, hier nicht vorhanden ist. Die hiesige Gymnasialbibliothek besteht erst seit 1854, bis 1874