von dem Weihnachtszeugniss) bei der Schule verbleiben sollten;— 2) dass die Gesammtnummer des Zeugnisses wie die für das einzelne Fach von 1— 5 gehen, Nr. 1 also auch da zur grössten Seltenheit gemacht werden sollte. Eine dritte Aenderung, das Zusammenziehen der Prädicate für Fleiss und Aufmerksamkeit, wurde nur versuchsweise für dies Schuljahr eingeführt; sie hat sich nicht besonders praktisch erwiesen und wir werden sie wohl wieder aufgeben.
2. Der Vorrath an Wandkarten wurde, auf Anregung des Herru Battenberg, einer Revision unterworfen, das Veraltete und unbrauchbar Gewordene ausgeschieden, Neues in ausreichendem Masse für alle Classen angeschafft. Unter der Aufsicht des genannten Lehrers kam die ganze Sache in eine neue gute Ordnung.
3. In Folge eines Ministerialrescripts vom 14. October 1875 wurde in mehreren auf einander folgenden Conferenzen die jedem Gegenstand zugemessene Zeit für die hâuslichen Arbeiten der Schüler besprochen. Diese Verhandlungen gaben Gelegenheit,, das an mehreren Stellen hervortretende Uebermass der häuslichen Aufgaben zu beschränken, und auf die besondere Pflicht der Classenlehrer aufmerksam zu machen, sowohl das Einhalten eines richtigen Masses im Ganzen zu überwachen als auch die Ueberbürdung mit Aufgaben für einzelne Tage zu verhüten.
4. Am 11. December hatte unser Gymnasium sich des Besuchs des vortragenden Raths im Unterrichtsministerium Herrn Dr. Stauder zu erfreuen, welcher, nachdem er sieben verschiedenen Lectionen beigewohnt hatte, dem versammelten Lehrercollegium einen Vortrag über Ziele und Methode des Gymnasialunterrichts hielt. Unter den von Herrn Geheimrath Stauder empfohlenen Grundsätzen heben wir namentlich für die classischen Sprachen die beiden hervor: einmal dass die Extemporalien nicht gedruckten Büchern entnommen, sondern vom Lehrer selbst, im Anschluss an die Lectüre, aus- gearbeitet werden, anderntheils dass die Erklärung der alten Schriftsteller in den Oberclassen nicht mit grammatischen Einzelheiten überladen werde. Der Besuch des ebenso wohlwollenden als ein- sichtigen Oberbeamten gab viel Anregung, Belehrung und Ermuthigung.
5. Die Verlegung sümmtlicher Unterrichtsstunden auf den Morgen wurde ebenfalls in mehreren Conferenzen berathen. Man war einstimmig der Ansicht, dass mindestens ein Versuch damit gemacht werden müsse, und sprach diese in einem am 22. Februar 1876 dem Hochlöblichen Curatorium ein- gereichten Gutachten, unter ausführlicher Darlegung der. Motive, aus. Diese Behörde hat sich im März 1876 dafür entschieden, im nächsten Sommer bei den höheren Schulen der Stadt einen solchen
Versuch zu machen.
Unter den Verfügungen des Königlichen Provinzial-Schulcollegiums zu Cassel heben wir folgende als von allgemeinerem Interesse hervor: d Datum des Einganges. 1. 8. April 1875(Journ. Nr. 64). Anmeldungen zum Cursus der Central-Turnanstalt in Berlin sind bis zum 1. Juli einzureichen. 2. eod. die(Journal Nr. 65). Die! durch Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer dienstlos gewordenen Beamten werden zu Subalternanstellungen empfohlen. 3. eod. die(Journal Nr. 67). Ausfall des Unterrichtes am 5. Mai wegen der Lehrer- versammlung in Marburg angeordnet. 4. 2. Juni 1875(Journal Nr. 104). Verpflichtungsprotocoll bei Neuanstellung von Lehrern betreffend(durch das Curatorium).


