Aufsatz 
Das Veilchen im Frühlingsmythus und seine Bedeutung. Eine mytologische Betrachtung
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III. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Realſchule.

Anmeldungen zur Aufnahme in die Realſchule für das mit dem 29. Mai beginnende neue Schul⸗ jahr können Samstag den 26. Mai, von 912 Uhr, in dem Realſchulgebäude unter Beibringung von Zeugniſſen der bisherigen Lehrer bei der unterzeichneten Behörde gemacht werden, worauf am Montag den 28. Mai die Aufnahmsprüfung ſtattfinden wird. Das für die Aufnahme in die vierte Klaſſe beſtimmte Alter iſt das zurückgelegte(oder doch in einigen Monaten erreichte) 10. Lebensjahr. Be⸗ dingungen der Aufnahme in dieſe Klaſſe ſind: geläufiges Leſen und Schreiben der deutſchen und lateini⸗ ſchen Schrift, ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung und im Gebrauch der vier Grundrechnungs⸗ arten in ganzen Zahlen und Kenntniß der elementaren Dinge in der Religionslehre, der Erd⸗ und Naturkunde. Den Eintritt in eine höhere Klaſſe bedingen die aus dieſem Programme zu erſehenden Vorkenntniſſe der nächſtvorhergehenden Klaſſe. Wünſchenswerth iſt es im Intereſſe eines ſteten und gedeihlichen Fortſchrittes und der geſammten Entwickelung der Schüler, daß Diejenigen, welche unſere

Anſtalt beſuchen wollen, dieſelbe von unten an ganz durchlaufen und nicht erſt ſpäter in eine der mittleren Klaſſen eintreten.

Großherzogliche Direktion der Realſchule zu Friedberg Dr. Möller.