Aufsatz 
Anwendungen des excentrischen Winkels
Entstehung
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Di geehrten Eltern und Angehörigen unſerer Schüler ſowie alle Freunde der Jugendbildung werden zum Beſuche der öffentlichen Prüfungen und des Schulactus hierdurch ergebenſt eingeladen.

.* VII. Anfang des neuen Schuljahres.

Nach der öffentlichen Prüfung nehmen die Oſterferien Montag den 3. April ihren Anfang. Schüler, welche von der Anſtalt abzugehen gedenken, ſind zur Vermeidung pecuniärer Nachtheile von ihren Eltern oder Angehörigen, welche die Stelle der Eltern vertreten, mindeſtens vierzehn Tage vor dem Schluſſe eines Semeſters ſchriftlich abzumelden.

Das neue Schuljahr beginnt Donnerſtag den 20. April, Morgens 8 Uhr.

Anmeldungen zum Eintritte in die höhere Bürgerſchule unter gleichzeitiger Einreichung der Zeugniſſe über den bisherigen Schulbeſuch nimmt der Rector während der Ferien entgegen.

Die Aufuahmeprüfung wird Mittwoch den 19. April, Vormittags von 9 Uhr an, im Schullocale abgehalten. Die Gegenwart der Eltern oder Angehörigen bei derſelben iſt nicht geſtattet.

Der Eintritt in die Sexta(unterſte Claſſe) kann in der Regel nicht vor dem vollendeten 9. Lebensjahre erfolgen. Die hierzu erforderlichen elementaren Kenntniſſe und Fertigkeiten ſind außer den entſprechenden Religionskenntniſſen: Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift; eine leſerliche, reine Handſchrift; Fertigkeit, Dictirtes ohne grobe orthographiſche Fehler nachzuſchreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen.

Die Aufnahme in eine höhere Claſſe als Sexta iſt bedingt durch die Kenntniß der in den vorhergehenden Claſſen vorgenommenen Lehrpenſa. In Folge der Umwandlung der Schule in eine höhere Lehranſtalt und der ſyſtematiſchen Gliederung der vier unteren Claſſen gehört zum Eintritte in Quinta, Quarta und Tertia auch das bezügliche Maß von Kenntniſſen in der lateiniſchen Sprache.

Es iſt dringend anzurathen, der höheren Bürgerſchüle die Zöglinge mit dem 9. oder ſpäteſtens mit dem 10. Lebensjahre zu übergeben und dieſelben alle Claſſen erledigen zu laſſen, weil nur in dieſem Falle das von der Anſtalt erſtrebte Ziel vollſtändig erreicht, ſowie die Berechtigung zum einjährigen Dienſte ſicher erlangt werden kann.

Der Rector und die übrigen Lehrer ſind gerne bereit, auswärtigen Schülern, welche in die Anſtalt eintreten wollen, gute Wohnungen und Koſthäuſer nachzuweiſen.

- Uihlein, Rector.