Aufsatz 
Untersuchungen über den veränderlichen Wärmezustand eines Cylinders und eines Körpers, welcher durch Achsenschnitte aus einem Cylinder entsteht / von dem ordentlichen Lehrer Melchior
Entstehung
Einzelbild herunterladen

10

II. Verfügungen der vorgeſetzten Behörden von allgemeinerem 1 Intereſſe.

1. Verf. des Kgl. Prov.⸗Schulkollegiums vom 25. April 1885. Mitteilung einer neuen Ferienordnung für die höheren Schulen des Regierungsbezirks Kaſſel(außer Bockenheim) und der Fürſtenthümer Waldeck und Pyrmont. Oſterferien 14 Tage. Vom Sonntag Palmarum ab. Pfingſtferien 3 Tage. Vom Sonnabend vor Pfingſten bis Mittwoch nach Pfingſten inel. Som⸗ merferien 4 Wochen. Vom erſten Sonntag im Juli ab. Michaelisferien 14 Tage. Vom Sonn⸗ tage der Michaeliswoche ab. Weihnachtsferien 14 Tage. Vom 23. Dec. Mittags ab.(Fällt der 7. Januar auf einen Sonnabend, ſo beginnt der Unterricht erſt am folgenden Montag. Geſammt⸗ dauer der Ferien 10 ½ Wochen.

2. Caſſel, 10. Juni 1884. Das Kgl. Prov.⸗Schulkollegium teilt einen Erlaß des Herrn Miniſters der öffentl. Arbeiten vom 30. März 1884 IIb F 1635 mit, betr. die zur Erleichterung von Schülerfahrten genehmigten Fahrpreisermäßigungen.

3. Caſſel, 13. Auguſt 1884 S. 3915. Das Kgl. Prov.⸗Schulkollegium überſchickt eine Ver⸗ fügung der HH. Miniſter des Inneren und der geiſtl. ꝛc. Angelegenheiten vom 4. Juli 1884, die Schließung der Schulen bei anſteckenden Krankheiten betreffend, nebſt einer Anweiſung zur Verhütung anſteckender Krankheiten durch die Schulen. 1

4. Caſſel, eod. S. 3916. In Folge hoher Miniſterial⸗Verfügung vom 28. Juli 1883 wird in Erinnerung gebracht, daß, wenn bei dem Ableben von Beamten oder anderer Perſonen ſeitens einer Behörde oder deren Mitglieder Traueranzeigen in öffentlichen Blättern erfolgen, die Inſertions⸗ koſten dafür nicht auf Staatsfonds übernommen werden dürfen.

5. Caſſel, 22. Nov. 1884. Das Kgl. Prov.⸗Schulkollegium teilt eine Verfügung des Herrn Miniſters der geiſtl. ꝛc. Angelegenheiten vom 14. Nov. 1884 mit, in welcher den früheren Weiſungen in Bezug auf die Ordnung der die Lektionen unterbrechenden Erholungspauſen und die Zeitdauer für die von den Schülern in den aufſteigenden Klaſſen zu erfordernde häusliche Arbeit beſtimmterer Ausdruck gegeben wird. Zugleich fordert das Kgl. Prov.⸗Schulkollegium die Dirigenten der höheren Anſtalten auf, behufs der nach Maßgabe des Erlaſſes anzuordnenden Verteilung der Geſamtdauer der Erholungspauſen eines Schultages auf die einzelnen Stundenwechſel an demſelben bezügliche Vorſchläge zu machen.

6. Caſſel, 15. Dez. 1884. S. 3825. Abſchriftl. Verfügung des Herrn Miniſters der geiſtl. ꝛc. Angelegenheiten, welche auf die in 2. Aufl. erſchienene Schrift von Prof. Dr. Euler und Oberl. Eckler aufmerkſam macht:Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen, das Turnweſen in Preußen betreffend(Berlin 1884 R. Gärtner's Verlagshandlung, Hermann Heyfelder).

7. Caſſel, 14. Februar 1885. Das Kgl. Prov.⸗Schulkollegium ſtellt drei Drduaogen für die Erholungspauſen bei dem Wechſel der Unterrichtsſtunden zur Wahl.(Das Lehrerkollegium des