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V. Anfang des neuen Lehrcurſus.
Das neue Schuljahr beginnt den 2. Juni 1864. Bei der Aufnahme neuer Zöglinge müſſen deren Geburtsſcheine vorgelegt werden.
Eltern und Vormünder, welche ein ihre taubſtummen Kinder oder Pflegbefohlenen be⸗ wreffendes Antiegen haben, wollen ſich gefälligſt an den Oberlebrer Deußer wenden.
VI. Die öffentliche Prüͤfung
wird den 10. Mai 1864 in dem Rathhauſe zu Camberg, des Morgens um halb neun, des Nachmittags um halb drei Uhr beginnend, abgeßalten werden.
Die Zeichnungen, Probeſchriften und ſchriftlichen Arbeiten, ſowie die Induſtriearbeiten der Knaben und Mädchen liegen im Prüfungsſaale zur Einſicht vor.


