Aufsatz 
Statistik der Taubstummen im Herzogthum Nassau
Entstehung
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ner, Schüler der II. Klaſſe, nachdem er ſchon vorher längere Zeit mit einem Hautausſchlage Lehafte geweſen war, bei ſeinen Eltern zu Limburg in bedenklicher Weiſe und wurde in Folge deſſen bis zum 3. Januar l. J. zu Hauſe gehalten; der fähige Knabe iſt an dieſem Tage, v uls geneſen und geſund, in die Anſtalt zurückgekehrt.

II. Geſchichte der Anſtalt.

Zufolge einer Regiminalverfügung vom 24. Februar v. J. ad Num. Reg. 27,705, wurde die Aufſtellung einer Statiſtik der Taubſtummen im Herzogthum angeordnet und nach einem Schema, welches die Beantwortung verſchiedener Fragen aufgibt, durch die Elementarlehrer die Zählung aller Taubſtummen beiderlei Geſchlechts im ganzen Lande auf den 10. März 1863 feſt⸗ geſetzt. Das Zählungsreſultat ergibt die Zahl von 384 Taubſtummen im Herzogthum Naſſau. Auf dieſer Zählung baſirt die in dieſem Programme abgedruckte Abhandlung des Lehrers Meckel.

Die Frühlingsprüfung wurde am 7. Mai v. J. unter Leitung eines Regierungs⸗Commiſ⸗ ſarius, des Herrn Geheimen Regierungsraths Dr. Firnhaber, abgehalten, nachdem am Tage zuvor eine nicht öffentliche Klaſſenprüfung ſtattgefunden hatte. Nach derſelben wurden die Zög⸗ linge der I. Klaſſe, 4 Knaben und 3 Mädchen, ſodann 1 Knabe der II. Klaſſe aus dem Luxem⸗ burgiſchen, nach dem Maße der erlangten Kenntniſſe und Fertigkeiten mit den Prädikaten: 5 als gut, 1 als Püeid und 4 als zum Theil genügend, entlaſſen.

Zwei Schüler der 5. Klaſſe, ein Knabe und ein Mädchen, konnten wegen ſehr geringer geiſtigen Befähigung mit ihren Klaſſengenoſſen nicht voranſchreiten, mußten vielmehr eine eigene Abtheilung bilden und deßhalb vom Lehrgehülfen Marx in S wöchentlichen Stunden allein unter⸗ richtet werden.

Der Inſtitutspedell Johann Philipp Höler ſtarb am 9. Mai v. J., nachdem er ſeit dem Beſtehen der Anſtalt den Pedellendienſt verſehen hatte.

Durch Regiminale vom 20. Mai 1863 ad Num. Reg. 16,147, wurde dem Religionslehrer Sonnenberger für ertheilten Religionsunterricht eines Zöglings eine Remuneration von 40 fl. aus dem israelitiſchen Central⸗Cultusfonds bewilligt.

Am 1. Juni 1863 begann das neue Schuljahr.

Die Anſtalt zählte in dieſem Schuljahre 46 Zöglinge.

Am 15. Juni 1863 wurde das Stiftungsfeſt der Anſtalt und am 24. Juli das Ge⸗ burtsfeſt Seiner Hoheit unſeres gnädigſten Herzogs nach herkömmlicher Weiſe gefeiert.

Durch Regierungsreſcript vom 25. Juni ad Num. Reg. 20,058 wurde der Wittwe des verſtorbenen Inſtitutspedellen J. Ph. Höler die Verſehung des Pedellendienſtes bis auf Wei⸗ teres überlaſſen.

In Mitte Auguſt machten die beiden Lehrer Prieſter und Jung mit 8 Zöglingen der 1. und II. Klaſſe eine mehrtägige Reiſe in die Lahn⸗, Dill⸗ und Rheingegend, wozu von hoher Landes⸗Regierung außer der für dieſen Zweck beſtimmten Summe freie Fahrt auf der Staats⸗ eiſenbahn fuͤr die Dauer der Reiſe bewilligt worden war. Die von den betreffenden Zöglingen ausgefertigten Reiſeberichte werden bei der öffentlichen Prüfung vorgelegt werden..

Durch Regierungsreſcript vom 10. September v. J. ad Num. Reg. 26,743, wurde die Leitung der Herbſtprüfung dem Berichterſtatter übertragen und dieſelbe am 5. Oktober abgehal⸗ 8 Das Winterhalbjahr begann, nach Ablauf der geſetzlichen Herbſtferien, am 27. deſſelben

onats.

Zwei Mädchen feierten am weißen Sonntage dieſes Jahres ihre erſte heilige Communion in der hieſigen Pfarrkirche, vier Knaben und drei Mädchen werden am nächſten Pfingſtfeſte durch die in der Pfarrkirche zu Walsdorf ſtattfindende Confirmation in die evangeliſch⸗chriſtliche Kirche aufgenommen werden.

In Betreff der Vereinsſache zur Beförderung des Taubſtummenunterrichts im Lande iſt zu berichten, daß auch in dem abgelaufenen Rechnungsjahre das wohlthätige Werk einen gewünſch⸗ ten Fortgang genommen und der Verwaltungsausſchuß des Vereins in den Stand geſetzt iſt, mehr als im vorigen Jahre helfend und unterſtützend wirken zu können. Wenn man bedenkt