Aufsatz 
Statistik der Taubstummen im Herzogthum Nassau
Entstehung
Einzelbild herunterladen

34

ohne den geringſten Anſtand eine Gemahlin aus ſeinem Blute nehmen? Glücklicher Weiſe ſind unſere Fehler nicht alsbald tödtlich; aber alle ſind deſſenungeachtet Fehler und alle werden tödt⸗ lich durch die Fortſetzung und Wiederholung. Da jedes organiſche Gebilde ein Princip der Zerſtörung in ſich trägt, ſo werden, wo zwei dieſer Principien ſich vereinigen, ſie ein drittes ſchlechteres Gebilde erzeugen, denn alle Kräfte, die ſich vereinigen, verdoppeln ſich nicht nur, ſie vervielfachen ſich.

Auch Dr. Heyfelder warnt in ſeiner Schrift:Die Kindheit des Menſchen, ein Beitrag zur Anthropologie und Phyſiologie 1858 ſehr nachdrücklich vor Ehen unter nahen Verwandten. Er belegt ſeine Warnung ebenwobl mit ſtatiſtiſchen Nachweiſen und hebt dabei beſonders hervor, daß bei Katholiken, bei welchen das Kirchengeſetz die Verheirathung unter Blutsverwandten viel ſtrenger verbiete und verhüte, die Vererbung von Gebrechen in dem Maße nicht vorkomme, als bei Proteſtanten und Juden, bei denen die betreffende Einſchränkung bei Ehen nicht beſtünde.

Die Taubſtummheit iſt nun auch eins von denjenigen Gebrechen, welches bei Kindern aus blutsverwandten Ehen ſehr häufig gefunden wird, und Dr. Boudin hat in einer im vorigen Jahre der Akademie der Wiſſenſchaften zu Paris überreichten Denkſchrift nachgewieſen, daß die⸗ ſelben bei Katholiken, aus dem angegebenen Grunde, weniger vorkomme, als bei anderen Glau⸗ bensgenoſſen. Dies finden wir auch bei uns beſtätigt, denn es kommen in unſerem Lande auf 1397,3° Katholiken, auf 1101,63 Evangeliſche und auf 508 Juden je Ein Taubſtummer, und von den 14 Verwandtſchaftsehen unter Geſchwiſterkindern ſind 12 evangeliſch und 2 katholiſch, bei den 7 unter Geſchwiſterenkeln ſind 4 evangeliſch und 3 katholiſch.

Ich könnte nun eine große Anzahl der traurigſten Belege zu all den angeführten Beobach⸗ tungen anführen, wie ſie uns von Röbbelen, Devay, Boudin u. A. mitgetheilt werden; ich will dies jedoch unterlaſſen, da die ſpeciellen Fälle über die Folgen der nahen Verwandt⸗ ſchaftsehen aus unſerem eigenen Lande, die ich noch angeben werde, des Traurigen ſchon genug aufweiſen werden. Nur das will ich noch zuvor bemerken, daß das Verhältniß der Taubſtum⸗ men in dem Grade wachſen wird, in welchem von Seiten der kirchlichen und ſtaatlichen Behör⸗ den ſolche Ehen zugelaſſen werden. Nordamerika und China liefern uns hierzu den deutlichſten Beweis. In Nordamerika zählt man 2,3 Taubſtumme auf 10,000 Weiße und 212 Taubſtumme auf 10,000 Neger. Es gibt demnach unter den Schwarzen, wo die Verheirathung unter den nahen Blutsverwandten alltäglich, ſelbſt die Blutſchande nichts Ungewöhnliches iſt, im Vergleich 91mal mehr Taubſtumme als unter den Weißen, die durch das bürgerliche, moraliſche und kirchliche Geſetz gegen ſolche Heirathen mehr geſchützt ſind. Dagegen hat China, wo es nur 100 Fami⸗ liennamen gibt, und die Ehe unter allen Perſonen gänzlich verboten iſt, die einen und denſelben Namen führen, auch wenn gar keine Verwandtſchaft mehr vorhanden iſt, faſt gar keine Taub⸗ ſtummen..

In den 21 Verwandtſchaftsehen lI. und III. Grades unſeres Landes kommen 31 Taub⸗ ſtummen vor. Um zu zeigen, welch' weiteres Elend noch meiſtens mit demſelben verbunden iſt, folgen nun mehrere ſpecielle Fälle genau ſo, wie ſie in den ſtatiſtiſchen Berichten mitgetheilt worden ſind.

a. Von Ehen zwiſchen Geſchwiſterkindern.

1. Die Eltern zeugten 8 Kinder. Davon leben noch 4, 3 Knaben und 1 Mädchen. Von dieſen 3 Knaben iſt einer taubſtumm. 1 Kind wurde todt geboren und 3 ſind geſtorben, nämlich: 1 Knabe von 2³½ Jahren, der noch nicht ſprechen konnte. Die Eltern glauben, er ſei auch taubſtumm geweſen. Ein Mädchen arm an Körper wie an Geiſt ſtarb 16 Jahre alt an allgemeiner Körperſchwäche. Das 3. Kind wurde nur 1.