Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte Limburgs : 1. Teil / von Christian Bahl
Entstehung
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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

Folgende Verfügungen dürften von allgemeinem Interesse sein:

4) Schule.

Datum. Nummer. 18s8s8.

April 9. S. 1656. März 12. U. III. 8720. April 24. S. 1788. April 30. S. 2153.

Mai 1. S. 2160.

Mai 12. S. 2612. Mai 3. S. 1965. Mai 3. u. U. II 723 u. Mai 15. S. 2603. 3 Juni 22. S. 3282. Juni 25.§. 3118.

Juli 9. S. 3462. I.

Juli 9. S. 2986. August 17. S. 3830. Juli 6. und G. III. 1261. 3 August 14. J Novbr. 12. S. 5419. Novbr. 19. S. 5425. Dezbr. 24. S. 5800. II.

1889.

Januar 16. S. 42. Januar 28. S. 420.

Betreff:

Der Lehrplan für Geschichte wird genehmigt.

Die Anschaffung der Werke von Fr. Ludwig Jahn, bearbeitet von Dr. Euler, wird empfohlen.

Die Vereidigung des Rektors und der Lehrer wird angeord- net. Der Rektor wird zum Commissarius ernannt.

Qualifications- und Unbescholtenheitszeugnis sind getrennt zu erteilen.

Die Aufbewahrung u. Behandlung von Altertümern betreffend. Der ordentliche Lehrer Plönnis wird bis zum 30. September

beurlaubt.

Ueber die Construktion von Schulbänken. Die Revision des evangelischen Religions-Unterrichts.

Samstag den 30. Juni soll eine Gedächtnisfeier für den ver- storbenen Kaiser Friedrich stattfinden.

Dem Herrn Joh. Schulte wird die Vertretung des beurlaubten Lehrers Plönnis übertragen.

Verfügung in Betreff der Vereidigung des Lehrerkollegiums.

Die Verwaltung der Bibliothek betreffend. Von Weihnachten an ist nach der neuen Ordnung zu verfahren.

Anordnung zur Feier des 22. März, 9. März, 18. Oktober und 15. Juni.

Bestimmungen zur Ausführung des§ 66 des Reichsmilitärge- setzes v. 2. Mai 1864 u. 6. Mai 1880.

Bei Anträgen auf Auszeichnung für Mitglieder des Collegiums ist mindestens 8 Wochen vor dem betreffenden Zeitpunkt An- trag zu stellen.

In Zukunft kommt die Verweisung auf den geleisteten Dienst- eid bei Einführung in ein anderes Amt in Wegfall.

Mitte März und Mitte September ist alljährlich zu ermitteln, welche militärpflichtige Lehrer im Kriegsfall reklamirt werden

müssen, damit der Lehrplan in seinen wesentlichen Teilen durch- geführt werden kann.

Bis zum 1. Mai d. J. ist darüber Bericht zu erstatten, wie es mit der Reinigung der Schulzimmer etc. gehalten wird.

Insofern nicht anderweitig verfügt wird, beginnen in Zukunft die Osterferien am Donnerstag vor Palmsonntag.