VI.
Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Anſtalt.
Die Vorführung und Aufnahme der von auswärts neu eintretenden Schüler findet dieſes Jahr den 12. April, Morgens 9 Uhr, im Gymnaſtal⸗Gebäude Statt, die der aus den hieſigen Schulen eintretenden Schüler noch vor den Ferien.
Am Mittage des 12. April, 2 Uhr, findet die vorgeſchriebene gemeinſame Andacht aller Schüler und aller Lehrer pro felice anni scholastici auspicio Statt.— Nach derſelben empfangen die Schüler in ihren Klaſſenzimmern die nöthigen Inſtructionen für den am andern Morgen beginnenden Unterricht.
Die Hauptbedingungen der Aufnahme ſind:
1) Einreichung eines Zeugniſſes vor der Aufnahme, worin enthalten iſt: Vor⸗ und Zunahme des Schülers, Stand und Wohnort des Vaters, künftiger Beruf(ob er die Gymnaſial⸗ oder Real⸗ Klaſſen beſuchen ſoll), die Unterrichtsgegenſtände, worin der Schüler bisher unterrichtet worden iſt, die Klaſſe oder Abtheilung der zuletzt beſuchten Schule.— Die Schüler, welche dem Director von den Eltern ſelbſt nicht vorgeführt werden, haben nebſtdem noch eine Beſcheinigung des Vaters nöthig, daß ſie die Anſtalt beſuchen ſollen.
2) Die Schüler müſſen 10 Jahre alt ſein und folgende Vorkenntniſſe haben: in der deutſchen Sprache außer der nöthigen Fertigkeit im Leſen, Schön⸗ und Rechtſchreiben(ſowohl in deutſcher wie zin lateiniſcher Schrift), Kenntniß der Wortarten und ihrer Biegungen, Kenntniß des erweiterten ein⸗ fachen Satzes; im Rechnen Geübtheit in den vier Grundrechnungen nach richtiger Methode; in Geographie und Geſchichte die dieſem Alter entſprechenden Elemente.
3) Jeder ortsfremde Schuler hat einen Heimatsſchein beizubringen.
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