Aufsatz 
Charlotte Corday par Francois Ponsard : etude littéraire / par J. P. Magnin
Entstehung
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IWV. Anfang des neuen Schuljahres.

a. Vorbereitungsſchule.

Der neue Jahreskurſus beginnt für die Vorbereitungsſchule Mittwoch den 29. April, Vormittags 9 Uhr.

Die Aufnahme in die Vorbereitungsſchule geſchieht Dienſtag den 28. April, Vormittags 10 Uhr, in dem neuen Schulgebäude, Oranienſtraße, Eingang Seitenthüre links.

In die unterſte(IV.) Klaſſe können Knaben, die vor Ablauf des Jahres 1868 ſechs Jahre alt werden, eintreten. Die Anmeldungen ſind vor dem Aufnahmetag durch die Eltern oder deren Stellvertreter perſönlich oder ſchriftlich bei dem Rektor(Moritzſtraße 6) zu machen und dabei 1. der Geburtsſchein, 2. der Impfſchein und bei ſolchen, die ſchon eine Schulanſtalt beſucht haben und die Aufnahme in eine höhere Klaſſe(III. II. I.) beanſpruchen, 3. das letzte Schulzeugniß vorzulegen, ſpäteſtens am Aufnahmetag nachzuliefern.

Diejenigen Schüler der Vorbereitungsſchule, die in der oberſten Klaſſe derſelben(I.) zur Ver⸗ ſetzung reif gefunden worden ſind, können ohne weitere Prüfung in die höhere Bürgerſchule über⸗ gehen, haben ſich aber zu dem Eintritt, wie alle Anderen, vor dem Tage der Aufnahme⸗ prüfung in die höhere Bürgerſchule bei dem Rektor anzumelden. Das Schul⸗ geld beträgt jährlich 20 fl.

b. Höhere Bürgerſchule.

Das neue Schuljahr beginnt mit der Verſammlung aller Schüler Dienſtag den 28. April, Vormittags 9 Uhr, im neuen Schulgebäude, Oranienſtraße.

Die Aufnahmeprüfung findet ſtatt Montag den 27. April, Morgens 8 Uhr, ebendaſelbſt im zweiten Stock, Eingang vom Hof aus.

Die Anmeldung hat vorher durch die Eltern oder deren Stellvertreter entweder perſönlich oder ſchriftlich bei dem Rektor(Moritzſtraße 6) unter Beibringung 1. des Geburtsſcheines, 2. des Impfſcheines, 3. des letzten Schulzeugniſſes zu geſchehen.

In die unterſte Klaſſe(VI.) können alle Diejenigen aufgenommen werden, welche

1) das 9. Lebensjahr vollendet haben und

2) die erforderlichen elementaren Kenntniſſe und Fertigkeiten, nämlich: Geläufigkeit im Leſen

deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift; eine leſerliche und reinliche Handſchrift; Fertigkeit, Diktirtes ohne grobe orthographiſche Fehler nachzuſchreiben; Sicherheit in den vier Grund⸗ rechnungsarten mit un⸗ und gleichbenannten Zahlen; einige Bekanntſchaft mit den Geſchich⸗ ten des Alten und Neuen Teſtaments, ſowie(bei evangeliſchen Schülern) mit Bibelſprüchen und Liederverſen erweiſen können.

Die Zulaſſung in eine höhere Klaſſe hängt von einem dieſer entſprechenden Kenntnißſtand ab, der durch eine Prüfung ermittelt wird.