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VI. Ordnung der öffentlichen Prüſung.
Die öffentliche Prüfung wird Dienſtag 20. März von morgens 8 Uhr ab in dem Klaſſen⸗ locale der Unterprima abgehalten und die Eltern der Schüler, ſowie die Freunde und Gönner unſerer Anſtalt hiermit ergebenſt eingeladen bei derſelben zu erſcheinen.
Sexta und Quinta. Geſchichte: Seck. Latein: Schmitz.
Quarta. Latein: Blömer. Geſchichte: Eyſert.
Untertertia. Griechiſch: Knögel. Mathematik: Meiſter.
Obertertia. Latein: Blömer. Mathematik: Breuer.
Unterſecunda(nachmittags von 2 Uhr ab). Phyſik: Breuer. Griechiſch: Neuß. Oberſecunda. Geſchichte: Wahle. Herodot: Schmitz.
Unterprima. Plato: Iltgen. Religion: Eyſert.
Mittwoch den 21. März wird das Schuljahr geſchloſſen. Morgens um halb 8 Uhr wird in der Pfarrkirche ein feierliches Hochamt für die katholiſchen Schüler geleſen; weil der Jahres⸗ ſchluß in die Charwoche fällt, kann diesmal kein Te deum geſungen werden. Dann begeben ſich die Schüler in ihre Klaſſen und erhalten von ihren Ordinarien die Cenſuren.
Zur Nachhricht.
Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag den 5. April; an dieſem Tage werden die neu eintretenden Schüler geprüft. Anmeldungen nimmt an den beiden vorhergehenden Tagen der Unter⸗ zeichnete im Gymnaſial⸗Gebäude entgegen. Schüler, die bereits einer anderen Lehranſtalt angehört haben, müſſen ein förmliches Abgangszeugnis vorlegen; einfache Schulzeugniſſe genügen nicht. Ebenſo ſind Impf⸗ reſp. Revaccinationsſcheine mitzubringen. Diejenigen Schüler, die an einem anderen Gymnaſium oder an einem vollberechtigten Progymnaſium durch Conferenzbeſchluß in eine höhere Klaſſe verſetzt ſind, ſowie diejenigen, die in dieſelbe Klaſſe eintreten, der ſie bereits angehört haben, werden ohne Prüfung aufgenommen. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß für die Wahl der Wohnung die vorherige Genehmigung des Direktors erforderlich iſt.— Zugleich füge ich für die hieſigen Hauswirte der Schüler nochmals die ausdrückliche Bemerkung hinzu, daß ſie verpflichtet ſind, das Lehrercollegium in der Handhabung der Disciplin zu unterſtützen und auf die Beobachtung der Schulgeſetze von Seiten der ihnen anvertrauten Schüler zu achten. Insbeſondere müſſen ſie dafür Sorge tragen, daß die Schüler die vorgeſchriebene Arbeitszeit von 5— 7 Uhr innehalten und zu ihren Studien verwenden, daß dieſelben im Winter nach 7 Uhr abends, im Sommer nach 8, reſp. 9 Uhr abends ohne vorherige Erlaubnis des Ordinarius das Haus nicht mehr verlaſſen, auch um dieſe Zeit keine Beſuche von andern Schülern erhalten. Trinkgelage und lärmende Zuſammenkünfte auf den Zimmern der Schüler ſind unbedingt unterſagt; es muß darauf gehalten werden, daß überhaupt Sitte und Anſtand gewahrt bleibe. Die Hauswirte ſind verpflichtet, die etwa vorgekommenen Ungehörigkeiten dem Direktor, reſp. den Lehrern, wenn ſie die Schüler im Hauſe beſuchen, mitzuteilen, damit die Schule in den Stand geſetzt werde, rechtzeitig einzuſchreiten und die Schüler vor größeren Verirrungen und härteren Strafen zu bewahren. Wenn das Kind ertrunken iſt, hilft es nicht mehr, den Brunnen zuzudecken. Wenn in dieſer Beziehung die Hauswirte dem Lehrercollegium treu zur Seite ſtehen, wird es uns leicht gelingen, den guten Ruf der Anſtalt, deren Blüte auch für das Gedeihen der Stadt ſo außerordentlich wichtig iſt, ungeſchmälert zu erhalten..
Der Gymnaſial⸗Direktor Dr. Gernt. Werneke.


