Aufsatz 
Die hessischen Fragstücke : ein Beitrag zur hessischen Kirchengeschichte / von Ferdinand V. Lucius
Entstehung
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zoglicher Oberſtudien⸗Direction vom 25. Mai 1868 unter die Zahl der Gymnaſiallehr⸗ amts⸗Acceſſiſten definitiv aufgenommen.

Durch Allerhöchſtes Decret vom 25. April 1868 wurde dem Gymnaſiallehrer Dr. Bender der Charakter als Hofrath verliehen.

In Folge der von Großherzoglicher Oberſtudien-Direction durch Verfügung vom 9. März 1868 eingeführten gleichmäßigen Claſſenbenennung an den Gymnaſien des Groß⸗ herzogthums führen unſere bisherigen ſieben Claſſen nunmehr die Namen: Oberprima, Unterprima, Oberſecunda, Unterſecunda, Tertia, Quarta, Quinta ſtatt erſte, zweite Claſſe u. ſ. w. Dieſelbe Verfügung enthält, hinſichtlich der Berechtigung von Gym⸗ naſiaſten zum einjährigen Freiwilligendienſt, Folgendes:

Vom Jahre 1873 an wird die nach Königlich Preußiſcher Beſtimmung für die Gymnaſiaſten beſtehende Berechtigung zum Eintritt in den einjährigen Militärdienſt von dem Zeugniß eines mindeſtens ſechsmonatlichen erfolgreichen Beſuchs der Gymnaſial⸗ ſecunda abhängen, während im Großherzogthum den in den Jahren 1871 und 1872 dienſtpflichtig werdenden die Berechtigung zum Eintritt in den einjährigen Militärdienſt ſchon nach erfolgreichem Beſuch einer etwas niederen Claſſe ertheilt wird.

Durch Verfügung Großherzoglicher Oberſtudien-Direction vom 14. Mai 1868 wurde die von Großherzoglichem Miniſterium des Innern durch Entſchließung vom 2. Mai 1868 genehmigte Errichtung einer achten Claſſe, nach der jetzigen Benennung einer Sexta, angeordnet und wird dieſelbe mit dem Beginne des neuen Schuljahres zu Herbſt 1868 eröffnet werden.

Durch Verfügung derſelben hohen Behörde vom 3. September 1868 wurde Gym⸗ naſiallehramts⸗Acceſſiſt Dr. Leopold Conzen zum proviſoriſchen Lehrer am hieſigen Gym⸗ naſium ernannt, und wird derſelbe mit dem Beginn des neuen Schuljahres ſeinen Dienſt antreten.

V. Bekanntmachungen.

Die öffentliche Prüfung der Claſſen Unterprima, Oberſecunda, Unterſecunda und Tertia wird Mittwoch den 23., die der Claſſen Quarta und Quinta Donnerstag den 24., der Schlußactus Freitag den 25. September Statt finden.

Für die Anmeldung neuer Schüler iſt der 16. October, für die Aufnahmeprüfung der 17. October beſtimmt. Als Normaljahre gelten bei der Aufnahme

in die Sexta das zurückgelegte 10. Lebensjahr, 11

Quinta Quarta 12.. Tertia 13. Secunda, 14. Prima 16.

Bei denjenigen, welche in die neu errichtete Sexta eintreten wollen, wird vor⸗ ausgeſetzt: