— 20—
3. Besondere Bemerkungen.
1. Die beim Unterricht gebrauchten Lehrbücher sind aus den vorstehenden Mittheilungen zu ersehen und bleiben im nächsten Schuljahre dieselben, mit folgenden Ausnahmen:
Die in Sexta, Quinta, Secunda und Prima bereits benutzte lateinische Grammatik von Ellendt- Seyffert wird auch in Quarta eingeführt.
Der in Sexta bereits eingeführte geographische Leitfaden von Daniel-Kirchhoff tritt auch für Quinta an die Stelle des Leitfadens von Pütz.
Die geschichtlichen Lehrbücher von Welter werden nicht mehr gebraucht, und tritt an deren Stelle für Quarta»Jäger, Hülfsbuch für den ersten Unterricht in der alten Geschichtes, für Tertia»Eckertz, Hülfs- buch für den ersten Unterricht in der deutsehen Geschichte.-»
Für den geographischen Unterricht in den unteren Klassen wird der Volksschul-Atlas von Linge den Schülern zur Anschaffung empfohlen.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Schüler während des Unterrichtes nur durchaus reinlich gehaltene Bücher in nicht veralteten Ausgaben gebrauchen dürfen.
2. Wie bereits im vorigen Programm mitgetheilt wurde, steigen die befühigten Schüler der Unter- und Ober-Quarta im nächsten Schuljahre nach Unter- resp. Ober-Tertia, und wird alsdann die Benennung der Klassen der an den meisten deutschen Gymnasien üblichen völlig gleich sein. Die Quarta bleibt demnach, ab- gesehen von der erforderlichen Einrichtung eines Paralellcötus, von jetzt an ungetheilt.
3. Die vom Gymnasiallehrer Schlenger verwaltete Gymnasialbibliothek steht Dienstags und Donners- tags von 2— 4 Uhr den Schülern zur Benutzung offen.
4. Während des Sommers haben die Schüler vier Mal wöchentlich(Dienstags und Donuerstags von
— 5, Montags und Freitags von 4— 5 ½ Uhr) unentgeltlichen Zutritt zu der Badeanstalt des Herrn Ohaus, wo- selbst sie auch im Schwimmen unterrichtet werden.
II. Die Lehrer.
Durch Verfügung Grossherzoglichen Ministeriums des Innern vom 27. August v. J. wurde der Gymnasial- lehramts-Accessist Dr. Hermann Borhauer aus Mainz zum Access zugelassen und mit der provisorischen Verwaltung einer Lehrerstelle am hiesigen Gymnasium beauftragt.
Durch Verfügung derselben Behörde vom 1. November v. J. wurde dem Reallehrer Dr. Denk gestattet, altkatholischen Religionsunterricht im Gymnasium zu ertheilen.
Am 1. Februar d. J. brach eine Schlittschuhläuferin auf dem Rheine in der Näühe der Gustavsburg ein und würde wahrscheinlich ertrunken sein, wenn sie nicht durch den Collegen Prof. Dr. Stigell, der sich, der eigenen Lebensgefahr nicht achtend, auf die dünne Eisdecke wagte, glücklich gerettet worden wäre. Seine König- liche Hoheit der Grossherzog verliehen durch Allerhöchste Entschliessung vom 19. April dem Prof. Dr. Stigell für diese muthige That das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:»Für Rettung von Menschenleben«.
Durch Allerhöchste Entschliessung vom 17. März wurde der Zeichenlehrer Dr. Ludwig Lindenschmit »auf sein Nachsuchen unter Anerkennung seiner langjährigen treuen und erspriesslichen Dienste« mit Wirkung vom 29. April I. J. an in den Ruhestand versetzt. Geboren im Jahre 1809 wirkte derselbe als Zeichenlehrer an der hiesigen Realschule von 1831 bis 1848, seitdem am Gymnasium. An unserer Anstalt hat er durch seinen anregenden Unterricht im Zeichnen und in der Kunstgeschichte die besten Erfolge erzielt. In den weitesten Kreisen bekannt und durch mannigfache ehrenvolle Auszeichnungen anerkannt sind die hohen Verdienste, welche er sich als Director des römisch-germanischen Central-Museums und als Bahn brechender Forscher um die vaterländische Alterthumskunde erworben hat. Mit Recht wird sein Name unter den deutschen Archäologen als einer der besten genannt, weil er zuerst den richtigen Weg für die wissenschaftliche Behandlung der ger- manischen Alterthümer zeigte.— Mit Genehmigung Grossherzoglichen Ministeriums des Innern(Verfügung vom 28. Juni) übernahm der städtische Zeichenlehrer Paul Anton Gehry, soweit seine anderweiten Obliegenheiten es gestatteten, aushülfsweise die Ertheilung des Zeichenunterrichts am Gymnasium bis zur demnächst zu erwar- tenden dauernden Wiederbesetzung der erledigten Stelle.
Durch Allerhöchstes Decret vom 1. Mai wurde der Gymnasiallehrer Dr. Jacob Nover zu Saargemünd zum Lehrer am hiesigen Gymnasium mit Wirkung vom 15. September d. J. an ernannt.


