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AUFNAHME.
Die Anmeldungen zur Aufnahme erfolgen in den letzten Wochen des Schuljahres mündlich oder schriftlich an den Direktor. Vorzulegen ist 1) der Geburts- oder Tauf- schein, 2) der Impfschein und, wenn die Wiederimpfung erfolgt ist, der Wieder- impfungsschein, 3) ein Zeugnis über den bisherigen Unterricht. Der Auf- zunehmende muß in der Regel das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben. An Vorkenntnissen zur Aufnahme in Sexta sind erforderlich:
1. Geläufigkeit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift. 2. Einige Sicherheit in der Rechtschreibung.
3. Praktische Kenntnis der Redeteile und des einfachen Satzes.
4. Uebung in den vier Spezies mit unbenannten Zahlen.
5. Bekanntschaft mit den wichtigsten biblischen Geschichten.
Die Prüfung der neuangemeldeten Schüler findet Mittwoch, den 19. April von früh 8 Uhr an statt; der Unterricht beginnt Donnerstag, den 20. April, früh 7 Uhr.
Ferienordnung für das neue Schuljahr:
Osterferien 3. bis 19. April, Herbstferien 12. bis 23. Oktober, Pfingstferien 3. bis 12. Juni, Weihnachtsferien 22. Dezember 1911 bis 4. Januar 1912. Sommerferien 27. Juli bis 28. August,
Jena, im März 1911.
Otto Dobenecker.


