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VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
Die Anstalt besitzt ein Baarvermögen von rund 21 000 Mark. Vermächtnis des Herrn Dr. jur. Carl Trombetta 18 000 Mark und Bertha-Müller-Stiftung 3000 Mark. Die Zinsen der ersten Stiftung fliessen in die Schulkasse, diejenigen der zweiten werden zur Zahlung von Schulgeld an bedürftige katholische Schüler aus Limburg verwendet.
10% der Schulgeld-Einnahme werden zu Schulgeld-Erlassen oder Schulgeld-Ermässigungen verwendet. In diesem Jahre betrug der Erlass 1340 Mark.
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VII. Kuratorium.
Ständige Mitglieder sind zur Zeit: 1) Herr Landrat Rabe(Vertreter des Königl. Kompatronats), 2) Herr Bürgermeister Schlitt(Vorsitzender), 3) Rektor Haas. Die gewählten Mitglieder sind dermalig: 4) Herr Maschineninspektor Jung(Kassen-Curator), 5)„ Kaufmann Trombetta, 6)„ Postdirektor Zanner, 7)„ Kaufmann Johann Franz Schmicdt.
Am Schlusse des Schuljahres 1888/89 verlor das Kuratorium eines seiner eifrigsten Mit- glieder, Herrn Kaufmann Theodor Held. Derselbe starb am 24. März 1889 nach kaum 4tägigen Krankenlager infolge eines Schlaganfalls, Am 27. März wohnte Curatorium, Lehrer-Collegium und Schule der Beerdigung bei.
Her Held war ein warmer Ereund der Schule, zu deren Gedeihen er sowohl als langjähri- ger Gemeinderat als auch als Mitglied des Curatoriums, wo er nur konnte, beizutragen suchte. Die Einführung der Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen an die Lehrer, woran er wacker mitgearbeitet und die Anerkennung der Progymnasialklassen als vollberechtigt, sollte er leider nicht mehr erleben. Er ruhe in Frieden!
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VIII. Mitteilungen an Eltern und Schüler.
Prüfung: Mittwoch den 26. März von 8— 12 und von 2 ½— 5 Uhr und Donnerstag den 27. März von 8— 9 ½ Uhr. Um 10 Uhr Aktus in der Aula und nach demselben Censur in den einzelnen Klassen.
Die Ferien dauern bis zum 14. April. Am 15. April Eröffnung des neuen Schuljahres. Um 9 Uhr Schulgottesdienst in der Hospitalkirche und in der evangelischen Pfarrkirche. Um 10 Uhr Versammlung. Von 10 Uhr Nachmittags ab Aufnahmeprüfung.
Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete entgegen. Bei der Anmeldung ist ein Abgangs- Zeugniss von der früher besuchten Schule, ein Geburtsschein und ein Impf- bezüglich Wieder- Impfschein vorzulegen. In die Vorschule werden Knaben vom 7. und in das Realprogymnasium vom vollendeten 9. Lebensjahr an aufgenommen.
Die neu eintretenden Schüler, sowie diejenigen, welche nach einer höheren Klasse auf- rücken, dürfen sich nur Lehrbücher der neuesten Auflage anschaffen.
Limburg, im März 1890. P. Haas, Recktor.
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