Datum
1889. April 13.
Mai 11.
Mai 20.
Juni 10. Juni 29.
Oktober 18.
Novbr. 14.
1890. Januar 20. Januar 24.
A) Schule.
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ll. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
Folgende Verfügungen dürften von allgemeinem Interesse sein.
Nummer
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S. 1361.
S. 2142.
S. 5722.
S. 166.
B) Curatorium.
1889. März 28. Mai 18. Mai 30.
Juni 25.
Juli 25. (Cassel) Juli 19. (Berlin).
S. 1034. S. 2230. S. 2718.
S. 3238.
S. 3616
U. II. 7177.
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Betreff:
Mitteilungen über die Ergebnisse der schriftlichen Reifeprüfung dürfen von Seiten der Lehrer nicht gemacht werden.
Am 29. Mai können für den Fall, dass Lehrer der Anstalt an der Lehrer-Versammlung in Bockenheim teilnehmen, die densel- ben obliegenden Stunden ausfallen.
Den Obersekundanern Metzen, Weimer und v. Rössler ist ein Zeugniss der Reife für die Prima eines Gymnasiums auszustellen.
Der Lektionsplan für 1889/90 wird genehmigt.
In den Zeiten sommerlicher Hitze ist der Lüftung der Klassen- räume die ernsteste Fürsorge zu widmen.
Es wird genehmigt, dass in Zukunft für die Gräcisten der Obersekunda wöchentlich zwei Stunden Hebräisch erteilt wird. Lehrer Bahl soll denselben erteilen.
Beamtensöhne, deren Eltern von ihrer vorgesetzten Behörde versetzt worden sind, zahlen das Schulgeld nur verhältnissmässig für die Zeit des wirklichen Schulbesuchs.
Die Anlage von Schulgärten wird empfohlen.
Vom 1. April ab muss in den höheren Schulen die Normal- Stimmung(sogenannte Pariser Stimmung) eingeführt werden.
Für zwei Progymnasiallehrer ist ein Pensionsfonds zu errichten. Eine halbe Hilfslehrerstelle ist in den Etat neu einzustellen.
Die Berufung des Lehrers Schulte zur Uebernahme dieser Stelle wird genehmigt.
Es ist Anzeige darüber zu erstatten, ob die Wohnungsgeld- zuschüsse bereits seit dem 1. April 1889 gezahlt werden.
Die Progymnasial-Abteilung ist als vollberech- tigt anerkannt.


