Oeffentliche Prüfung der höheren Bürgerſchule. Dienſtag, den 4. April, vormittags 9 lhr. Eröffnung der Prüfung. Choral: Großer Gott, wir loben Dich.
Sexta: Religion bis 912 Uhr Herr Wolff. Geſchichte bis 10 Uhr„ Leimbach. Quarta: Lateiniſch bis 10 ½ Uhr„ Schäfer. Geographie bis 11 Uhr„ Haaſe. Tertia: Naturwiſſenſchaft bis 11 ½ Uhr„ Hempfing. Deutſch bis 12 Uhr„ Leimbach. Nachmittags 2 AUlhr. Quinta: Franzöſiſch bis 2 ½ Uhr„ Hoͤlzerkopf. Geſchichte bis 3 Uhr„ Dute. Secunda: Trigonometrie bis 3 ½ Uhr„ Boͤhmel. Engliſch bis 4 Uhr„ Dute. Vortrag einiger deutſcher, franzöſiſcher, engliſcher und lateiniſcher Gedichte beim Wechſel der
Lehrgegenſtände.
Schlußwort der Prüfung und Entlaſſung der Abiturienten vom Rector.
Choral; Volkslieder.
Bekanntmachung der Verſetzung.
Während der Prüfung ſind die ſchriftlichen Arbeiten und Zei- Schüler zur Einſicht ausgelegt. Zeichnungen der
Der Unterricht des neuen Schuljahres beginnt Donnerſtag, den 20. April. e neuzugehender Schüler, welche ein Zeugnis ihres letzten Lehrers Borzwiegen haben weennegen der Ferien in den Vormittagsſtunden von 10—412 Uhr von dem Unterzeichneten tdegengenonmen
Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Mittwoch, den 19. April, von 8 Uhr mor ens an in dem Locale der höheren Bürgerſchule ſtatt. den
Der Eintritt in die Sexta erfolgt nicht vor dem vollendeten neunten Lebensj je zur Aufnahme in die Klaſſe erforderlichen elementaren Kenntniſſe und Fertigkeiten dheehe adie zur im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift; Kenntnis der Redeteile; eine leſerliche und Wiet Handſchrift; Fertigkeit Dietiertes ohne grobe orthographiſche Fehler nachzuſchreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit gleichbenannten Zahlen. In der Religion wird Bekanntſch aft mit den Geſchichten des alten und neuen Teſtaments, ſowie bei den evangeliſchen Schülern Inlt Bibelſprüchen und Liederverſen gefordert.)
Schüler, welche in die Quinta aufgenommen zu werden wünſchen, müſſen ſchon Kennt⸗
niſſe im Lateiniſchen beſitzen. Wenn daher auswärtige Eltern beabſichtigen, daß ihre Söhne erſt
ſpäter als mit dem zehnten Lebensjahre in die hieſige Realſchule und zwar in eine hö
letzte Claſſe eintreten ſollen, ſo müſſen ſie dafür Sorge tragen, daß ihre Söyne ſch ein elVor⸗
kenntniſſe in der lateiniſchen Sprache ſchon vor dem Eintritt in die Anſtalt aneignen 5
Denjenigen Eltern, welche Einrichtung und Plan der höheren Bürgerſchule näher kennen
ernen wollen, werden von dem Unterzeichneten die Schulordnung und der Lehrpl rlange
ne bene hrplan auf Verlangen Der Rector der höheren Bürgerſchule:
Dr. Hempfing.


