IV.
Zeit und Ort der Prüfung und Schulfeierlichkeit. Dauer der Ferien und Eröffnung des neuen Lehr⸗Curſus.
Die öffentliche Prüfung wird Donnerstag den 13. und Freitag den 14. April, Vormittags von 8 bis 11 Uhr und am Nachmittage des erſten Tages von 3 bis 5 Uhr, in dem Lehrzimmer der II. Claſſe abgehalten. Mit den beiden unteren Claſſen wird der Anfang gemacht. Die Schulfeierlichkeit findet nach der unter V. angegebenen Ordnung am Nachmittage des zweiten Tages im Saale des Rathhauſes Statt, und beginnt um 2½ Uhr.
Zu beiden Handlungen werden die Freunde der Anſtalt, beſonders auch die Eltern und Angehörigen unſerer Zöglinge, hierdurch ergebenſt eingeladen.
Die Ferien dauern bis zum 6. Mai. Montag den 8. Mai, Morgens 8 Uhr, haben ſich die neu aufzunehmenden Schüler in dem Pädagogialgebäude zur Prüfung einzufinden und ihre Geburtsſcheine, ſowie die Zeugniſſe über den zuletzt genoſſenen Unterricht, mitzubringen. Am Nachmittage desſelben Tages, um 2 Uhr, wird in Gegenwart ſämmtlicher Lehrer und Schüler der neue Lehr⸗Curſus mit dem Vorleſen der Schulgeſetze und mit der Bekanntmachung des Lehrplanes, nach welchem an dem darauf folgenden Tage der Unterricht beginnt, eröffnet.


