Aufsatz 
Schiller im Spiegel seiner Philosophischen Briefe / von Felix Kuberka
Entstehung
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VII. Mitteilungen an die Eltern und Penſionshalter.

1. Die neue Schulordnung wird den Eltern und Penſionshaltern demnächſt zugehen; durch Namensunterſchrift iſt die Kenntnisnahme zu beſcheinigen, wodurch zugleich die Verpflichtung übernommen wird, den in ihr gegebenen Anweiſungen zu folgen.

2. Etwaige Geſuche um Schulgeldermäßigungen für das folgende Schuljahr ſind baldigſt, ſpäteſtens jedoch bis zum 15. April an die Direktion der Anſtalt einzureichen.

3. Am Mittwoch und Sonnabend nachmittag finden auf dem Spielplatz in der Aue unter der Aufſicht von Primanern und Oberſekundanern Turnſpiele ſtatt. Ein fröhliches Spiel in freier Luft iſt die beſte Erholung nach getaner Arbeit und die beſte Kräftigung für künftige Arbeit. Die Eltern werden gebeten, ihre Söhne an den Tagen, wo ſie ſich nicht ſelbſt ihnen zu widmen gedenken, zum Beſuch des Spielplatzes anzuhalten.

4. Der Vormiteagsunterricht beginnt mit Rückſicht auf die mit der Bahn von auswärts kommenden Schüler erſt 8 Uhr 10 Min. Der Aufenthalt vor 8 Uhr in der Umgebung des Schulgebäudes iſt den Schülern unterſagt.

5. In der warmen Jahreszeit iſt für die Turnſtunden, die Spiele und die gemeinſamen Aus⸗ flüge der Sommerturnanzug(weiße Hoſen etc.) vorgeſchrieben. Die nicht nur kleidſame, ſondern auch praktiſche Tracht gewährt aber auch für die Unterrichtsſtunden, beſonders an heißen Tagen, eine willkommene Erleichterung. Den Müttern, die dieſe Einrichtung durch ihre Mehrarbeit, d. h. das Reinhalten der Anzüge, unterſtützen, gebührt aufrichtiger Dank.

6. Auch im vergangenen Jahre iſt es wieder vorgekommen, daß Schüler höherer Lehranſtalten durch Spielen mit Schußwaffen den Tod eines Kameraden herbeigeführt und dadurch namenloſes Unglück über ſich und andere gebracht haben. Die Eltern werden daher wiederholt und dringend gewarnt, ihren Kindern ſolche Waffen zu ſchenken oder deren Gebrauch zu geſtatten. Schüler, die gefährliche Waffen an Orte mitbringen, wo die Schule für eine angemeſſene Beaufſichtigung verantwortlich iſt, ſind nach Anordnung des Herrn Miniſters mit der Androhung der Verweiſung von der Anſtalt, im Wieder⸗ holungsfalle unnachſichtlich mit der Verweiſung zu beſtrafen.

Ferienordnung für das Schuljahr 19111912.

Herbſtferien.. 16 Tage Sonnabend, den 30. September

Dienstag, den 17. Oktober Weihnachtsferien. 15 Tage Sonnabend, den 23. Dezember

Montag, den 8. Januar 1912

Bezeichnung Dauer Schluß Wiederbeginn der Ferien des Schulunterrichts Oſterferien 1911. 14 Tage Mittwoch, den 5. April V Donnerstag, den 20. April Pfingſtferien.. 5 Tage Freitag, den 2. Juni V Donnerstag, den 8. Juni Sommerferien.. 30 Tage Sonnabend, den 8. Juli Dienstag, den 8. Auguſt

Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, d. 20. April nachmittags 4 Uhr. Vormittags finden Aufnahmeprüfungen ſtatt. Zu jeder Auskunft iſt der Unterzeichnete an den Schultagen v. 1241 Uhr in ſeinem Amtszimmer bereit.

Der Kgl. Oberrealſchuldirektor Dr. Paul Voelker.