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II. Auswahl aus den Verfügungen der Zehörden.
Allerhöchſter Erlaß Seiner Majeſtät des Kaiſers und Königs an den Miniſter der geiſtlichen p. Angelegenheiten:„Auf den Bericht v. 17. November d. Is. will Ich hierdurch genehmigen, daß die Oberrealſchule in Suhl, Regierungsbezirk Erfurt, fortan den Namen„Kaiſer Wilhelm-Oberrealſchule“ führt.— Kiel, den 21. November 1910. gez. Wilhelm, R.“
Min.⸗Erl. vom 24. 5. 1910.„In Berlin hat ſich unter dem Vorſitze des Stadtſchulrats Dr. Carl Michaelis ein Ausſchuß gebildet, welcher— mit dem Comité der„Société d'Echange inter- national des Enfants et des Jeunes Gens“ in Paris Hand in Hand arbeitend— den Austauſch franzöſiſcher, engliſcher und dentſcher Kinder namentlich während der Ferien, aber auch für längere Zeit, in die Wege leiten will. 1
Da die Gewähr für ſachgemäße Ausführung des Planes geboten erſcheint, wolle das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium die Direktoren bezw. Direktorinnen der höheren Schulen für die männliche ſo— wohl wie für die weibliche Jugend Seines Amtsbereichs veranlaſſen, der Einrichtung ihr Intereſſe zuzuwenden. Es käme dabei insbeſondere in Betracht, über Schüler bezw. Schülerinnen und deren Eltern dem Ausſchuß Auskunft zu erteilen, auch einzelnen Schülern bezw. Schülerinnen den nötigen Urlaub zu geben, falls die Ferien in den beteiligten Ländern nicht völlig zeitlich zuſammenfallen. Erwünſcht wäre es, wenn Mit⸗ glieder der Lehrerkollegien, insbeſondere die Lehrer der neueren Sprachen ſich bereit finden ließen, als Vertrauensmänner des Ausſchuſſes bei den nötigen Nachfragen mitzuwirken.“
An unſerer Anſtalt hat ſich Herr Oberlehrer Michael bereit erklärt, als Vertrauensmann mitzuwirken.
Min.⸗Erl. v. 13. 6.1910. Aus den auf den Runderlaß vom 25. März vor. Jahres— UIINo. 777— von den Königlichen Provinzial⸗Schulkollegien erſtatteten Berichten habe ich zu meiner Befriedigung erſehen, daß die naturwiſſenſchaftlichen Schülerübungen in den letzten Jahren an den preußiſchen höheren Lehranſtalten immer mehr Eingang gefunden und ſich nach dem übereinſtimmenden Urteile der Gutachter wohl bewährt haben. Neben den chemiſchen Laboratoriumsarbeiten, die den Lehrplänen entſprechend an den meiſten neun⸗ ſtufigen Realanſtalten bereits eingeführt worden ſind, haben auch naturgeſchichtliche und phbyſikaliſche Schülerübungen an allen Arten höherer Lehranſtalten zur Förderung eines auf Grund ſorgfältiger eigener Beobachtungen gewonnenen Naturerkennens in erfreulicher Weiſe beigetragen. Ich nehme gerne Veran⸗ laſſung, den beteiligten Lehrern für den Eifer, den ſie bei der Einrichtung und Leitung dieſer Uebungen bewieſen haben, meine Anerkennung auszuſprechen.
Bei dem hohen Werte, der dem praktiſchen Unterrichtsverfahren für die Anleitung zum Be⸗ obachten und ſelbſtändigen Denken ſowie für die Erkenntnis der Eigenart der Bedeutung und begrenzten Anwendbarkeit der naturwiſſenſchaftlichen Arbeitsmethoden beizumeſſen iſt, ſind mir weitere Verſuche nach der bezeichneten Richtung hin erwünſcht.
Wo an vereinzelten realiſtiſchen Vollanſtalten chemiſche Laboratoriumsübungen noch nicht ſtatt⸗ finden, iſt auf deren Einführung mit Beginn des kommenden Schuljahres hinzuwirken.
Die Schülerverſuche im naturgeſchichtlichen Unterricht, ſowohl Beobachtungen im Schulgarten, an Terrarien und Aquarien, wie auch pflanzenphyſiologiſche Verſuche, einfache makroſkopiſche und mikro⸗ ſkopiſche Präparierübungen, ſoweit ſie ſich für den Schulunterricht eignen, ſind je nach der Klaſſenſtufe in planmäſiiger Weiſe in den Unterricht einzuordnen.
Im Phyſikunterricht iſt dort, wo die räumlichen Verhältniſſe es irgendwie ermöglichen, darauf hinzuwirken, daß— unbeſchadet der Gewinnung eines gedrängten Ueberblickes über das Geſamtgebiet der


