Aufsatz 
Über das Sieden des Wassers
Entstehung
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IV. Anfang des neuen Schuljahres. a. Vorbereitungsschule.

Der neue Jahreskursus beginnt für die Vorbereitungsschule Dienstag den 13. April, Vormittags 9 Uhr.

Die Aufnahme in die Vorbereitungsschule geschieht Montag den 12. April, Vormittags 10 Uhr, in dem neuen Schulgebäude, Oranienstrasse.

In die unterste(IV.) Klasse können Knaben, die vor Ablauf des Jahres 1869 sechs Jahre alt werden, eintreten. Die Anmeldungen sind vor dem Aufnahmetag durch die Eltern oder deren Stellvertreter persönlich oder schriftlich bei dem Rektor(Ora- nienstrasse 5) zu machen und dabei 1. der Geburtsschein, 2. der Impfschein, und bei solchen, die schon eine Schulanstalt besucht haben und die Aufnahme in eine höhere Klasse(III., II., l.) beanspruchen, 3. das letzte Schulzeugniss vorzu- legen.

Diejenigen Schüler der Vorbereitungsschule, die in der obersten Klasse derselben (I.) zur Versetzung reif gefunden werden, können ohne weitere Prüfung in die höhere Bürgerschule übergehen, haben sich aber zum Eintritt in dieselbe, wie alle Anderen, vor dem Tage der Aufnahmeprüfung in die höhere Bürgerschule bei dem Rektor anzumelden. Das Schulgeld beträgt 14 Thaler jährlich und wird für den zweiten Bruder auf 9 Thlr. 10 Sgr., für jeden folgenden auf 7 Thlr. ermässigt.

b. Höhere Bürgerschule.

Das neue Schuljahr beginnt mit der Versammlung aller Schüler im Schulsaale Freitag den 16. April, Vormittags 9 Uhr.

Die Aufnahmeprüfungen finden Donnerstag den 15. April, von Mor- gens 8 Uhr an, im Schulgebäude,(Oranienstrasse 7.) statt.

Die Anmeldung hat vorher durch die Eltern oder deren Stellvertreter entweder persönlich oder schriftlich bei dem Rektor(Oranienstrasse 5) unter Beibringung 1. des Geburtsscheines, 2. des Impfscheines, 3. des letzten Schulzeug- nisses zu geschehen.

In die unterste Klasse(VI) können alle Diejenigen aufgenommen werden, welche

1) das 9. Lebensjahr vollendet haben und

2) die erforderlichen elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten, nämlich: Ge- läufigkeir im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reinliche Handschrift; Fertigkeit, Diktirtes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit un- und gleichbenannten Zahlen; einige Bekanntschaft mit den Geschichten des alten und neuen Testaments, sowie(bei evangelischen Schälern) mit Bibel- sprüchen und Liederversen erweisen können.

Die Zulassung in eine höhere Klasse hängt von einem dieser entsprechenden Kenntnissstand ab, der durch eine Prüfung ermittelt wird.