Aufsatz 
Emendationes Sallustianae
Entstehung
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zunehmender Schüler statt. Die Anmeldung vollzieht der Vater oder dessen gesetz- licher Stellvertreter. Bei derselben sind einzureichen 1. Geburtsscheine; 2. Im pf- scheine, und zwar a. von allen Schülern solche über die erste Impfung, b. ausser- dem von Schülern bis zum 12. Lebensjahr incl., welche schon revaccinirt sind, sowie von solchen, welche dieses Lebensjahr bereits zurückgelegt haben, Bescheinigungen über erfolgte Revaccination resp. ürztliches Zeugniss darüber, dass sie die natürlichen Blat- tern überstanden haben; 3. Zeugnisse über den seither genossenen Unterricht resp. Abgangszeugnisse(nicht Schulcensuren) von den vorher besuchten Lehranstalten.

Die Rücksicht auf das Wohl der Anstalt nöthigt den Unterzeichneten, einige Uebelstände zu berühren, welche der gedeihlichen Entwickelung eines Theils unserer Schüler hinder- lich sind. Die Schüler aus der nächsten Umgegend pflegen nämlich von ihrem Heimaths- orte aus die Anstalt zu besuchen und nach Schluss des Unterrichts täglich dahin zurück- zukehren. Mag dieser Brauch, welcher, beiläufig bemerkt, in andern Gegenden seltener ge- funden wird, für diejenigen Schüler, deren Heimath nur ca. ½ Stunde von hiesiger Stadt entfernt ist, weniger bedenklich sein: für Schüler, welche aus weiterer Entfernung das Gymnasium besuchen, bleibt er nicht ohne nachtheilige Folgen. Die Pünktlichkeit und Regelmässigkeit des Schulbesuchs, sowie das stätige, erfreuliche Fortschreiten des Schülers wird sehr in Frage gestellt, wenn er täglich vor Beginn des Unterrichts erst einen Weg von 1 bis 1 ½ Stunde zurücklegen muss. Denn in diesem Falle wird er nicht nur bei un- günstigem Wetter zum Aussetzen des Unterrichts oder zur Verspätung geführt, sondern er pflegt auch wenigstens in die l. Stunde eine gewisse Abspannung mitzubringen, so dass er dem Unterrichte nicht mit genügendem Erfolge beiwohnen kann. Dazu kommt, dass solche Schüler zu ihrem eignen Nachtheil im Winter für längere Zeit von der Pheilnahme an dem in die spätern Nachmittagsstunden fallenden Gesang- und Turnunterricht zu dis- pensiren sind, damit sie nicht bei völliger Dunkelheit nach ihrer Heimath zurückgehen müssen. Es erscheint daher wünschenswerth, dass auch die Schüler aus der nächsten Um- gegend, deren Heimath mehr als ½¼ Stunde von hiesiger Stadt entfernt ist, hierorts in Pen- sion gegeben werden, falls dies nicht dringende Umstände unmöglich machen.

Auch der Sitte, den für das Gymnasium bestimmten Schüler kürzere oder längere Zeit durch Privatunterricht vorbilden zu lassen, damit er bei seinem Eintritt in die An- stalt eine, zwei, oder gar drei Classen überspringe, kann nicht das Wort geredet werden. Die Vorbereitung pflegt sich auf das Lateinische zu beschränken, wenn der Zögling für die Quinta befähigt werden soll, oder das Französische noch zu berücksichtigen, wenn der Schüler die Quarta erreichen soll, oder, wenn man es gar unternimmt, ihn für Un ter- tertia vorzubilden, neben jenen beiden Sprachen auch noch die Elemente des Griechischen zu behandeln. Wenn man aber, abgesehen von der didaktischen und wissenschaftlichen Be- handlung des Lehrstoffs, nur die Zahl der Stunden, welche der geordnete öffentliche Unter- richt jenen Sprachen widmet, mit der Zeit yergleicht, welche der Privatunterricht auf dieselben zu verwenden pflegt, so wird es schon begreiflich, dass nur in seltenen Fällen bei den durch Privatunterricht vorgebildeten Schülern gründliche Kenntnisse und gen ügende Sicherheit in der Anwendung des Gelernten gefunden werden. Es kommt aber hinzu, dass die übrigen Disciplinen, in denen die Gymnasiasten von Sexta an fort und fort unter- richtet und geübt werden, im Privatunterricht nicht die gebührende Rücksicht zu finden pflegen.