Aufsatz 
a) Einige Usancen im internationalen Handel mit Ölsaaten. b) Über die Abstimmung der Konti-Korrenti / Friedrich Karl Leitner
Entstehung
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reine Leinsaat, Beimischungen nach dem Certifikate der I. O. S. A., sind vom Verkaufspreise abzuziehen. In jedem Falle, wo eine dieselbe Marke tragende Ladung Saat zwischen zwei oder mehreren Käufern zu teilen ist, soll die Analyse des Musters(oder der Muster), welches die ganze Ladung von dieser Marke vorstellt, als die schliessliche Analyse jeder Ablieferung angenommen werden.

8. Jeder aus diesem Kontrakte entstehende Streit soll vor das Schiedsgericht in London nach den Statuten auf der Rückseite dieses Kontraktes verwiesen werden. Dieser Kontrakt ist ungiltig in Rücksicht auf eine Partie, welche nicht mit dem Schiffe oder den Schiffen, welche in diesem Kontrakte angegeben sind, ankommt.

Dieſes Kontrakt⸗Formular enthält auf der Rückſeite folgendeRules for Arbitration:

Statuten.

Schiedsgericht.

1. Jeder Streit, der aus diesem Kontrakte entsteht, soll dem Schiedsgerichte in London zugewiesen werden; jeder Teil ernennt einen Schiedsrichter, welcher eine im Ölsaathandel beschäftigte Person sein muss, und diese Schiedsrichter sind ermächtigt, einen Obmann zu wählen, welcher ebenfalls eine im Olsaathandel beschäftigte Person sein muss; dessen Entscheidung ist im Falle der Nichtübereinstimmung endgiltig.

2. Die Arbitrations-Gebühren sind durch jenen Teil zu zahlen, gegen den die Entscheidung ausgefallen ist, ausgenommen in Fällen, wo sie nach der Meinung der Schiedsrichter gleichmässig geteilt werden sollen.

3. In dem Falle, dass eine der Parteien es ablehnt, einen Schiedsrichter zu ernennen, oder es versäumt, ihn binnen 7 Tagen nach schriftlicher Aufforderung von Seite der anderen Partei(die Verständigung soll der mit der Ernennung säumigen Partei persönlich übergeben oder in ihrem gewöhnlichen Geschäftslokale zurückgelassen werden) zu ernennen, oder falls die Schiedsrichter nicht innerhalb 7 Tagen nach ihrer Ernennung ein Urteil fällen oder einen Obmann wählen, oder falls einer der ernannten Schiedsrichter oder beide oder der Obmmann sterben sollten oder es ablehnen zu fungieren oder unfähig werden zu fungieren und die Partei oder die Parteien, die sie, bezw. ihn ursprünglich zu ernennen hatten, es innerhalb dreier Tage nach Benachrichtigung vom Tode oder der Ver- weigerung oder Unfähigkeit unterlassen sollten, dann soll auf Ansuchen einer der streitenden Parteien der Ausschuss der Incorporated Oil Seed Association einen Schiedsrichter oder zwei oder einen Obmann ernennen, um die so

entstandene Vakanz zu füllen, und die Schiedsrichter oder der Obmann sollen das Recht haben, die Kosten des Urteils oder die damit in Verbindung stehenden Kosten zuzuteilen, und sie können dieselben zu einer bestimmten Summe schätzen, wenn sie oder er es für gut finden, und das Urteil soll in allen anderen Rücksichten den Vor- schriften Common Law Procedure Act. 1854 oder irgend einer gesetzlichen Anderung derselben unterworfen sein. Und es wird hiermit ausdrücklich für eine Bedingung bei Ausstellung dieses Kontraktes erklärt, dass keine von den daran beteiligten Parteien berechtigt sei, irgend einen Prozess wegen dieses Kontraktes zu beginnen oder fort- zusetzen, bis die bestrittene Frage oder die Fragen oder der von einer Partei der anderen schuldige Betrag bestimmt worden ist, wie oben auseinandergesetzt wurde, und auch dann nur, um das Urteil in Kraft zu setzen, und die Fällung eines solchen Urteils muss eine Vorbedingung sein für den Beginn eines Prozesses über diesen Kontrakt.