rer am Gymnaſium zu Caſſel, durch Allerhöchſtes Reſcript vom 21. März 1850 zum Director des hie⸗ ſigen Gymnaſiums ernannt wurde. Die Cröffnung des Lehrcurſus für das Sommerhalbjahr geſchah am S. April in feierlicher Verſammlung aller Lehrer und Schüler. Bei Gelegenheit dieſes Actes richtete der unterzeichnete Director an ſeine Collegen und an die Schüler der Anſtalt eine Anſprache, in wel⸗ cher er namentlich auch ſeines Vorgängers in einer Weiſe gedachte, wie es gerechte Anerkennung der Verdienſte deſſelben erforderte.
Das Sommerhalbjahr dauerte vom 8. April bis zum 24. September 1850, das Winterhalbjahr vom 14. Oktober 1850 bis zum 9. April 1851. Mit dem 1. Juli 1850 nahmen die Brunnenferien, mit dem 24. December deſſelben Jahres die Weihnachtsferien ihren Anfang. Erſtere dauerten bis zum 22. Juli 1850, letztere bis zum 3. Januar 1851.
Nachdem durch den Abgang des Turnlehrers W. Linck die gymnaſtiſchen Uebungen am hieſigen Gymnaſium für einige Zeit eine Unterbrechung erlitten hatten, wurde der Turnlehrer J. B. Peliſ⸗ ſier dahier mit einſtweiliger Verſehung des Turnunterrichtes beauftragt und am 5. Mai 1850 in ſeine Functionen eingewieſen.
Der Unterricht während des abgelaufenen Schuljahrs erfuhr leider ſehr bedeutende Störungen. Am 3. Juni nämlich erkrankte der Candidat A. Roßbach und ſah ſich in Folge deſſen genöthigt, zunächſt einen Urlaub von 3 Wochen zum Gebrauch einer Badecur, dann eine Verlängerung deſſelben bis zum Schluſſe des Halbjahrs und endlich einen abermaligen Urlanb für die Dauer des Winterhalbjahres nach⸗ zuſuchen. Außerdem mußte der Practicant Dr. R. Suchier, weil ſich derſelbe in Caſſel ſeiner prakti⸗ ſchen Prüfung als Candidat des Gymnaſiallehramtes zu unterziehen hatte, vom 29. Juli bis zum 6. Au⸗ guſt beurlaubt werden. Gegen Ende des Sommerhalbjahrs begab ſich ferner Dr. Haſſelbach in Folge einer auf ihn gefallenen Wahl als Landtagsabgeordneter nach Caſſel, und es wurde dadurch vom 21. Auguſt bis zum 5. September deſſen Vertretung durch andere Lehrer erforderlich. Unmittelbar vor Be⸗ ginn des Winterhalbjahrs endlich ſah ſich der Gymnaſiallehrer Jung veranlaßt, wegen leidender Geſund⸗ heit ſeine Lehrthätigkeit einzuſtellen und für die Dauer eines Jahres unter Verzicht auf den Fortbezug ſei⸗ nes Gehaltes um Urlaub nachzuſuchen. Durch Allerhöchſte Entſchließung vom 31. Oktober 1850 wurde demſelben der nachgeſuchte Urlaub bewilligt und durch Beſchluß Kurf. Miniſteriums des Innern vom 2. November 1850, Nr. 10494 Pr. d. J., der Candidat Dr. Buchenau beauftragt, in Stellvertretung des Gymnaſiallehrers Jung am Gymnaſium dahier Aushülfe zu leiſten. Seine dienſtlichen Functionen be⸗ gann Dr. Buchenau am 27. November 1850, und erhielt derſelbe für ſeine Hulfeleiſtung durch hohen Miniſterialbeſchluß vom 29. November 1850, Nr. 11254 Pr. d. J., eine monatliche Vergütung von 20 Thlr. bewilligt. Der bis zum Herbſt 1850 als Practicant am hieſigen Gymnaſium beſchäͤftigt geweſene Dr. Suchier blieb, nachdem ſein Vorbereitungsdienſt gemäß der Verfügung Kurf. Miniſteriums des In⸗ nern vom 28. Mai 1850, Nr. 5907 Pr. d. J., vollendet war, mit einſtweiliger Verſehung des Unterrichtes in der franzöſiſchen Sprache beauftragt. Der Practicant Spangenberg ſetzte zufolge eines Miniſterial⸗ beſchluſſes vom 12. Auguſt 1850, Nr. 6805 Pr. d. J., während des Winterhalbjahres ſeinen Vorberei⸗ tungsdienſt am hieſigen Gymnaſium fort; es wurde demſelben jedoch durch Beſchluß Kurf. Miniſteriums des Innern vom 18. Oktober 1850, Nr. 9984 Pr. d. J., eine der Zahl ſeiner Lehrſtunden entſprechende Remuneration bewilligt. Durch Allerhöchſte Entſchließung vom 7. Juni 1850 dem hieſigen Gymnaſium als Practicant zugewieſen, trat der Candidat des Gymnaſiallehramtes Julius Riedel mit Anfang des
Winterhalbjahres ſeinen Vorbereitungsdienſt dahier an.


