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daſs von nun an die öffentliehe Prüfung zu Ostern in Verbindung der IHerausgabe eines Programms vorgenommen werde, wobei jedoch nach Beschlufs vom 30 December der Gebrauch, welcher vor der Reorganisation der hiesigen Gelehrtenschule zuweilen vor- gekommeu sein soll, sich mit dem examinirenden Lehrer in eine Disputation über einen Gegenstand des Unterrichtes einzulassen, aus bewegenden Ursachen wieder abzustellen sei.
Da der Director die Subsellien aller Classen in einem sehr schadhaften Zustande vorfand, so ward auf seine desfallsige Vorstellung diesem Mifsstande, welcher nichts we- niger als das Bild einer wohlgeordneten Schule darbietet, schon mit dem Beginne des Wintersemesters für Prima und Secunda abgeholfen. Am 25 Februar wurde ferner für Tertia und Quarta die Herstellung ueuer mit bleiernen Dintenfässern versehener Subsellien genehmigt. Diese huldreiche Fürsorge des vorgesctzten Ministeriums hat das Gymnasium auſserdem in der Bewilligung eines musikalischen Instrumentes für den Gesangunterricht anzuerkennen, welches nach Auweisung des Schulraths Vogt von dem Instrumentenmacher Luckhardt zu Cassel gefertigt wird und im Monat Mai abgeliefert werden soll.
Mit besonderer Rücksicht auf die jüngeren, der Lateinischen Sprache minder kun- digen Schüler sollen die seither beim Gottesdienste der Gymnasiasten eingeführten hymni sacri nur noch ausnahmsweise gebraucht werden; dagegen tritt das Deutsche Gesanghuch der Fuldischen Diöcese so lange an ihre Stelle, bis das Gymnasium eine eigne Sammlung Christlicher Lieder veraustaltet haben wird.
Die bei der Censur der Schüler in Anwendung kommenden Bezeichnungen finden in folgenden Abstufungen, jeddoch uach Maafsgabe der Umstände mit näheren adverbialen Restimmungen(als ausgezeichnet, sehr, fast, ziemlich u. s. W.) statt:
Fortschritte. Fleifs. Betragen. 1. gute I. lobenswerth 1. tadellos 2. mittelmäfsige 1 2. befriedigend 2. tadelhaft. 5. geringe... 53. ziemlich
4. ungleich 5. gering.
Biibl i o t.me k.
Durch die unermüdliche Fürsorge Rurf. Ministeriums ist das Gymnasium auch wieder in den Besitz einer selbständigen Bibliothek gelangt; denn auf den Vorschlag des Dire- ctors war schon am 29 October v. J. verfügt worden, daſs die 1325 mit der hiesigen Landesbibliothek vereinigte Lyceumsbibliothek von ersterer wieder zu trennen und dem Director zur Aufstellung in dem Gymnasialgebände und zur ausschliefslichen Benutzung für das Gymnasium zu überliefern, auch demselben von der Landesbibliothek zu ersetzen sei Wwas aus dem Lyceumsfonds seit 1826 für letztere verwendet worden. Auf diese IWVeise sind im


