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8. Bekanntmachung.
betreffend das neue Schuljahr und die Aufnahme neuer Schüler.
Anmeldungen zur Aufnahme in die Vorſchule, die Realſchule nnd in das Progym⸗ naſium werden Montag den 18. April, morgens von 8 Uhr an, im Amtszimmer des Direktors entgegengenommen. Außer dem Geburtsſchein und dem Abgangszeugniß der zuletzt beſuchten Schule iſt auch der Impfſchein über die erſte beziehungsweiſe zweite Impfung vorzulegen. Die Aufnahmeprüfungen finden Dienſtag den 19, April, von morgens 8 Uhr an, ſtatt. Das neue Schuljahr beginnt Mittwoch den 20. April.
Die Vorſehule, welche vier Jahre umfaßt und für die Realſchule und das Progym⸗ naſium vorbereitet, nimmt in ihrer unterſte Klaſſe Knaben auf, die bis zum 30. September 1898 das ſechſte Lebensjahr zurückgelegt haben. Den verehrlichen Eltern wird empfohlen, ihre Kinder, welche ſpäter die Realſchule oder das Progymnaſium be⸗ ſuchen ſollen, möglichſt zeitig der Vorſchule anzuvertrauen.
Die Realſechule nimmt in die ſechſte Klaſſe Knaben auf, die das zehnte Lebens⸗ jahr zurückgelegt haben. Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum 30. September 1898 das zehnte Lebensjahr vollenden. Bei der Eintrittsprüfung ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:
1) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu können;
2) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen Lebens vorkommenden deutſchen Wörter;
3) Kenntnis der Begriffswörter, ihre Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes:
4) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen.
Das Progumnaſium nimmt in die Sexta(VIIa der Realſchule)„nach drei Schuljahren“, d. h. Knaben auf, welche das neunte Lebensjahr entweder ſchon zurückgelegt haben, oder bis zum 30. September 1898 zurücklegen. Die Schüler, welche in die Serta des Progymnaſiums aufgenommen ſein wollen, müſſen vor allem gute Sicherheit im Schreiben und Leſen der lateiniſchen Schrift und Deklina⸗ tion und Konjugation mit lateiniſcher Terminologie nachweiſen.
Die Realſchule nimmt alſo in ihre unterſte Klaſſe nach vier Schuljahren, das Progymnaſium in ſeine unterſte Klaſſe ſchon nach Hrei Schuljahren auf. Das Progym⸗ naſium führt in 7 Jahren ſeine Schüler bis zur Unterprima eines humaniſtiſchen Gym⸗ naſiums.
Auswärtige Schüler müſſen in Privathäuſern untergebracht werden und dürfen nicht im Gaſthauſe eſſen. Der Direction iſt Anzeige zu machen, wo die Schüler wohnen. Ebenſo muß jeder Wohnungswechſel der Direktion mitgeteilt werden. Familien, welche gern Schüler aufnehmen, wollen ſich bei Gr. Direktion melden.
Großh. Direklion der Realſchule und des Progymnaſiums zu Bingen am Rhein.
Dr. Theodor Walter.


