Aufsatz 
De carminibus Prisciani grammatici nomine inscriptis
Entstehung
Einzelbild herunterladen

49

VI. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Zu der öffentlichen Prüfung am 8. April werden die Angehörigen unserer Schüler, sowie sonstige Freunde der Anstalt ergebenst eingeladen.

A. Gymnasialklassen(in der Aula). Freitag den 8. April:

2 3. Quarta: Lateinisch: Dr. Orth. Geschichte: Miegandt.

3 4. Quinta: Lateinisch: Dr. Handwerck. Naturkunde: Dr. Müller.

4 5. Sexta: Lateinisch: Miegandt. Geographie: Mauck.

Sonnabend den 0. April:

8 9. Untersekunda: Griechisch: Dr. WMolf. Physik: Dr. Müller.

9 10. Obertertia: Griechisch: Dr. Primer. Deutsch: Dr. Primer. 10 11. Untertertia; Griechisch: Dr. Paters. Deutsch: Dr. Puters.

B. Vorschule(in dem Singsaal). Freitag den 8. April:

3 Uhr 3 U⸗çhr 40 Min. 1. Klasse: Deutsch und Rechnen: Sauer. 3 Uhr 40 Min. 4 Uhr 20 Min. 2. Klasse: Deutsch: Fünemann. Rechnen: Mauck.

4 Uhr 20 Min. 5 Uhr. 3. Klasse: Deutsch: Jnemann. Rechnen: Mauck.

Die Eltern unserer Schüler gestatte ich mir ergebenst darauf aufmerksam zu machen, dafs es für das Fortkommen ihrer Söhne in der Schule sehr wünschenswert ist, wenn sie dieselben während des Besuchs der Tertia an dem Konfirmandenunterricht teilnehmen lassen, da der Lektionsplan dieser Klasse hierauf eingerichtet wird.

Das neue Schuljahr wird Montag den 25. April, morgens 8 Uhr, mit der Aufnahme- prüfung eröffnet. Sämtliche für die Klassen Prima bis Sexta neu angemeldeten Schüler haben sich zu dieser Stunde in dem Gymnasium einzufinden, die in die Vorschule ein- tretenden Knaben am folgenden Tage um 8 Uhr. Für auswärtige Schüler bedarf es bei der Wahl der Wohnung oder Pension der Genehmigung des Direktors.

Es wird daran erinnert, daſs, wenn ein Schüler nicht vor Anfang des neuen Schul- quartals diesmal demnach vor dem 25. April abgemeldet wird, er das Schulgeld für das begonnene Quartal noch zu zahlen hat. Auch wird gebeten, die Formulare für Ab- und Anmeldung zu benutzen, welche bei dem Gymnasialdiener zu erhalten sind.

Das Schulgeld, welches in der Regel in der 2. Woche des Quartals erhoben wird, be- trägt für die Schüler aller Klassen, auch die der Vorschule, 150 M., das Aufnahmegeld 5 M.

Uber die von dem Herrn Minister angeordnete Einschränkung der Schulgeldbefreiungen vgl. oben S. 40.

Frankfurt a. M., den 25. März 1892. Der Königliche Gymnasial-Direktor

Prof. Dr. Hartwig.