Aufsatz 
Die räumlichen Künste in der Schule
Entstehung
Einzelbild herunterladen

VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.

Während des Schuljahres 1892/93 war kein Schüler im Genusse einer städtischen Freistelle.

VII. Mitteilungen an die Eltern.

Verschiedene in neuester Zeit zur Kenntnis des Herrn Unterrichtsministers gebrachten Fälle der Teilnahme von Schülern höherer Lehranstalten an verbotenen Verbindungen haben demselben Veranlassung gegeben, eine fortgesetzte Uberwachung der Anstalten und der Schüler nach dieser Richtung hin durch Cirkular-Verfügung vom 9. Mai 1892 aufs neue dringend zu empfehlen und zu bestimmen, daß in den nächsten Programmen der höheren Schulen unter der letzten Rubrik»Mitteilungen an die Eltern« nachstehender Auszug aus dem Cirkular-Erlasse vom 29. Mai 1880 zum Abdruck gebracht werde:

»Die Strafen, welche die Schulen verpflichtet sind, über Teilnehmer an Verbindungen zu verhängen, treffen in gleicher oder größerer Schwere die Eltern als die Schüler selbst. Es ist, zu erwarten, daß dieser Gesichtspunkt künftig ebenso, wie es bisher öfters geschehen ist, in Gesuchen um Milderung der Strafe wird zur Geltung gebracht werden, aber es kann demselben eine Berücksichtigung nicht in Aussicht gestellt werden.

Den Ausschreitungen vorzubeugen, welche die Schule, wenn sie eingetreten sind, mit ihren schwersten Strafen verfolgen muß, ist Aufgabe der häuslichen Zucht der Eltern oder ihrer Stellvertreter. In die Zucht des Elternhauses selbst weiter als durch Rat, Mahnung und Warnung einzugreifen, liegt außerhalb des Rechtes und der Pflicht der Schule; und selbst bei auswärtigen Schülern ist die Schule nicht in der Lage, die unmittelbare Aufsicht über ihr häusliches Leben zu führen, sondern sie hat nur deren Wirksamkeit durch ihre Anordnungen und ihre Kontrolle zu ergänzen. Selbst die gewissenhaftesten und aufopferndsten Bemühungen der Lehrerkollegien, das Unwesen der Schülerverbindungen zu unterdrücken, werden nur teilweisen und unsicheren Erfolg haben, wenn nicht die Erwachsenen in ihrer Gesamtheit, insbesondere die Eltern der Schüler, die Personen, welchen die Aufsicht über auswärtige Schüler anvertraut ist, und die Organe der Gemeindeverwaltung, durchdrungen von der Überzeugung, daß es sich um die sitt- liche Gesundheit der heranwachsenden Generation handelt, die Schule in ihren Bemühungen rückhaltslos unterstützen..

Noch ungleich größer ist der moralische Einfluß, welchen vornehmlich in kleinen und mittleren Städten die Organe der Gemeinde auf die Zucht und gute Sitte der Schüler an den höheren Schulen zu üben vermögen. Wenn die städtischen Behörden ihre Indignation über zuchtloses Treiben der Jugend mit Entschiedenheit zum Ausdrucke und zur Geltung bringen, und wenn dieselben und andere um das Wohl der Jugend besorgte Bürger sich entschließen, ohne durch Denunziation Bestrafung herbeizuführen, durch warnende Mitteilung das Lehrer- kollegium zu unterstützen, so ist jedenfalls an Schulorten von mäßigem Umfange mit Sicherheit zu erwarten, daß das Leben der Schüler außerhalb der Schule nicht dauernd in Zuchtlosigkeit verfallen kann.«