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E. Offentliche Prüfungen.
Freitag 17. und Samstag 18. März d. J. finden öffentliche Prüfungen der drei unterſten Klaſſen des Gymnaſiums und der Realſchule und aller Klaſſen der Vorſchule ſtatt, zu denen hier⸗ mit ergebenſt eingeladen wird. Es werden geprüft werden:
Freitag: Sexta 9— 9 ⅛¼ in Lateiniſch von Herrn Dr. Briegleb, „ 9 ½⅓— 10„Rechnen„„ Pohl, Quinta 10— 10 ½„ Lateiniſch„„ Sammet, „ 10 ½— 11„ Geographie„„ Reuter, Quarta 11— 11 ½„ Lateiniſch„„ Dr. Seip, „ 11 ½— 12„ Naturkunde„„ Knvöpfel, R.⸗Kl. 6 b 2— 2 ½„ Franzöſiſch„„ Veith, „ 6a 21 ½1— 3„Rechnen 5„ Dr. Keil, „ 5 b 3— 3½„ Franzöſiſch„„ Diehl, „ 5 a 3 ½— 4„ Mathematik„„ Reuter „ 4a 4— 4 ½„ Mathematik„„ Dr. Nies, „ 4a 4 ½— 5„ Engliſch„„ Veith. Samstag: 4. Vorſchulklaſſe 9— 9 ½ in Rechnen von Herrn Schmahl, 3.. 6 9 ½— 10„ Deutſch 1 n Pohl, 2.„ 10— 10 ½¼„ Heimatkunde,„ Vogt, 1.„ 10 ½— 11„ Rechnen„„ Schmahl,
11— 11 ½„ Deutſch„„ Schüler.
F. Bekanntmachungen.
Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium, die Realſchule und die Vorſchule nimmt der Unterzeichnete Samstag den 8. April von 8— 12 und 2— 4 Uhr in ſeinem Amtszimmer entgegen, und zwar bittet er, Schüler mit den Anfangsbuchſtaben A— H von 8—10, ſolche mit J— N von 10— 12 und ſolche mit O— Z von 2—4 vorzuſtellen.
Alle aufzunehmenden Schüler haben einen Geburtsſchein, in dem der Rufname unter⸗ ſtrichen ſein muß, einen Impfſchein und, wenn ſie von einer anderen Schule kommen, ein Abgangs⸗ zeugnis derſelben vorzulegen.
Die Aufnahmeprüfungen finden Montag den 10. April, von 8 Uhr an, ſtatt.
Der Unterricht beginnt Dienstag den 11. April, vormittags 8 Uhr.
Für die auswärtigen Schüler wird in Erinnerung gebracht, daß es nicht geſtattet iſt, in einem Wirtshauſe Wohnung oder Tiſch zu nehmen und daß zur Wahl der Wohnung die Genehmigung des Direktors einzuholen iſt.
Nichtheſſiſche und nicht durch den jeweiligen Wohnſitz ihrer Eltern, bezw. deren Stellver⸗ treter dem Großherzogtum Heſſen angehörige Deutſche, welche ſpäter als mit Beginn der OII in das Gymnaſium eingetreten ſind, werden künftig nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Unterrichts⸗ verwaltung ihres Heimatsſtaates zur Reifeprüfung zugelaſſen.
Großherzogliche Direktion des Gemnaſiums und der Realſchule. Dr. Mangold.


