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Wäͤhrend der Präfung einer jeden Klasse liegen die hauptsächlichsten von den Schülern der- selben während des Schuljahres angefertigten schriftlichen Arbeiten im Prüfungssaale auf. Behörden, Eltern der Schüler und Freunde des Schulwesens werden hierdurch noch besonders eingeladen, von diesen Arbeiten geneigtest Einsicht nehmen zu wollen. Eine gleiche Einladung ergeht hin- sichtlich der von den Schulern der oberen Klassen gelieferten Zeichnungen, welche während der beiden ersten Präfungstage in dem an den Prüfungssaal anstossenden Lehrzimmer aufgehängt sind. An dem dritten Prüfungstage werden diese Zeichnungen, soweit sie Arbeiten abgehender Schuler sind, Morgens 9 Uhr in dem Zeichensaale zurückgegeben werden, wesshalb sich die betreffenden Schöler zu dieser Zeit daselbst einzuſinden haben. Die Rückgabe der Zeichnungen an die in der Anstalt verbleibenden Schüler ſindet nach Ablauf der Ferien statt
Mittwoch den 16. März Nachmittags 3 Uhr werden für die Klassen V.—VIII. die Versetzungen bekannt gemacht, die Censuren ausgetheilt und das Schuljahr geschlossen. Für die Klassen IJ.—IV. geschieht dieses um 3 ½ Uhr
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag den 5. April um 8 Uhr Morgens. Tags zuvor, Monlag den 4. April, haben die zur Aufnahme in die Realschule Angemeldeten sich Morgens vor 8 Uhr in dem Schullokale einzufinden, soweit sie einer Prüfung bedürfen, diese zu bestehen, und bei derselben die von ihren früheren Lehrern empfangenen Zengnisse vorzulegen.
Den geehrten Eltern unserer Schüler werden die nachstehenden Punkte zu gefälliger Beach- tung dringend empfohlen.
1. Der Austritt eines confirmirten Schülers kann zu jeder Zeit erfolgen, und ist in einem solchen Falle das Schulgeld nur für den laufenden Monat zu zahlen; der Austritt eines nicht con- ſirmirten Schülers darf aber nur zu Ostern oder Michaelis geschehen, es sei denn, dass der Abgang durch Wohnortsveränderung der Eltern veranlasst wäre, in welchem Falle das Schulgeld gleichfalls nur für den laufenden Monat zu zahlen ist, oder dass der Schüler durch den Rath abzugehen oder durch Ausweisung enitfernt würde, wobei es mit der Schulgeldzahlung ebenso gehalten wird, oder. endlich, dass Kucfürsiliche Stadtschulcommission den Austritt innerhalb des Schulsemesters bewilligt bhätte, in welchem Falle das Schulgeld bis zum Schlusse des laufenden Quartals zu zahlen ist.
2. Nur in Krankheitsfällen wird Schulversäumniss durch eine einfache schriftliche Nachricht über die Dauer der Krankheit entschuldigt. In allen anderen Fällen darf die Schule unur nach zeitig vorher eingeholter Erlanbniss, wegen welcher der Schöler sich an den Hanptlehrer seiner Klasse zu wenden hat, versäumt werden. Erregt ein hänfiges Fehlen wegen angeblicher Krankheit Verdacht, so ist auf Verlangen ein ärztliches Zeugniss vorzulegen. 1
3 Die Schulzimmer werden erst eine Viertelstunde vor Beginn des Unterrichts aufgeschlossen. Die Eltern werden daher gebeten, die Schüler nicht zu früh nach dem Schulhause zu schicken, weil dieselben sonst auf der Strasse stehen bleiben mässten. Der Pedell ist indessen angewiesen, Schöler, welche von bènochbarten Dörfern kommen, alsbald nach ihrer Ankunft in die betreffenden Klassenzimmer einzulassen.


