Aufsatz 
Die Grundzüge in dem Schiller'schen Gedichte "Die Künstler"
Entstehung
Einzelbild herunterladen

42²

Kirschner, Ludwig Koch, Josef Kohl, Johann de Lattre, Albert Nierdegesi, Rudolf Passer, Ernst Pollaßkk, Franz Sabeditsch, Rudolf Sailer, Hugo Schumpeter, Franz Selig, Maximilian Steidl,*Karl Steiger,*Josef Tauc, Franz Uberth, Rudolf Weinert, Josef Wodniansky.

IV. Classe.

Rudolf Abeles, Eduard Belani, Josef Filipovskyj,*Gustav Link, Johann Freundl, Emerich Herzfeld, Ritter von, Johann Luksch,*Karl Maresch, Maximilian Oplatel, Anton Palme, Franz Palleſch, Franz Ross- meisl, Eduard Schneider, Karl Schreyer, Georg Slatkes, Karl Sommer, *Eduard Wachelc, Leopold Weissel, Rudolf Zeckendorf.

Im Laufe des Schuljahres ausgetreten: Wenzel Nemec.

XIl. Anzeige für das Schuljahr 1895 96.

Das Schuljahr 189596 beginnt am 18. September 1895 um 8 Uhr vormittags mit einem feierlichen Gottesdienste.

Jeder neu eintretende Schüler hat sich in Begleitung seines Vaters oder dessen Stellvertreters beim Director unter Vorweis eines ordnungs- gemäß ausgestellten Tauf- oder Geburtsscheines zu melden; außerdem haben die von der Volksschule eintretenden Schüler ein Frequentations- zeugnis, die von Bürgerschulen kommenden das letzte Semestralzeugnis, diejenigen, welche in eine höhere Classe aufgenommen zu werden wünschen, das mit der Abgangsclausel versehene letzte Semestralzeugnis beizu- bringen. Jeder neu eintretende Schüler hat eine Aufnahmstaxe von 2 fl. 10 kr. 6. W. zu erlegen.

Die Aufnahme in die I. Classe findet a) am 15. und am 16. Juli, 5b) am 16. und am 17., eventuell am 18. September statt. In jedem der beiden Termine wird über die Aufnahme definitiv entschieden; eine Wiederholung der Aufnahmsprüfung, sei es an einer und derselben oder an einer anderen Lehranstalt, ist unzulässig. Der aufzunehmende Schüler muss das zehnte Lebensjahr vor Beginn des Schuljahres 189596 vollendet haben oder noch in dem Kalenderjahre 1895 vollenden und sich einer Aufnahmsprüfung unterziehen, welche vor den Ferien am 15. und 16. Juli(nachmittags), nach den Ferien am 16. und 17., eventuell am 18. September(nachmittags) im Sinne des hohen Ministerialerlasses vom 27. Mai 1884, Z. 8019, vorgenommen und bei der jenes Maß von Wissen in der Religionslehre, welches in den ersten vier Jahrescursen der Volks- schule erworben werden kann, Fertigkeit im Lesen und Schreiben der Unterrichtssprache und der lateinischen Schrift, Kenntnis der Elemente aus der Formenlehre der Unterrichtssprache, Fertigkeit im Analysieren einfacher bekleideter Sätze, Bekanntschaft mit den Regeln der Ortho-

rraphie und richtige Anwendung derselben beim Dictandoschreiben, Frodne in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen gefordert wird.

Die Aufnahme neuer Schüler in die d., 3. und 4. Casse geschieht in der Zeit vom 16. bis 18. Deptomber In derselben Zeit haben sich auch diejenigen Schüler, welche der Lehranstalt bereits angehört haben und an denselben ihre Studien fortsetzen wollen, bei der Direction per- sönlich zu melden.