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Schulnachrichten.
l. Personalstand des Lehrkörpers und Lehrfächervertheilung.
a) Bewegung im Lehrkörper.
Es schieden aus:
Karl Strasser, k. k. wirklicher Lehrer, dem mit dem Erlasse Seiner Excellenz des Herrn k. k. Ministers für Cultus und Un- terricht vom 6. Juli 1894, Zahl 9446,(intim. durch den Erlass des hochlöblichen k. k. Landes- schulrathes vom 3¹1. Juli 1894, Zahl 21.518), eine Lehrstelle an der Staatsrealschule im VII. Ge- meindebezirke Wiens verliehen wurde.
2. Alois Sigmund, k. k. Professor,
dem mit dem Erlasse Seiner Ex- cellenz des Herrn k. k. Ministers für Cultus und Unterricht vom 29. August 1894, Zahl 19.459, (intim. durch den Erlass des hoch- löbl. k. k. Landesschulrathes vom 7. September 1894, Zahl 28.306), eine Lehrstelle am Staatsgym- nasium mit deutscher Unter- richtssprache in Prag— Neustadt (Stephansgasse) verliehen wurde.
Es traten ein:
1. Siegmund Goldmann, supplierender
Lehrer an der Staatsunterreal- schule im II. Gemeindebezirke Wiens, welcher mit dem Erlasse Seiner Excellenz des Herrn k. k. Ministers für Cultus und Un- terricht vom 6. Juli 1894, Zahl 9446,(intim. durch den Erlass des hochlöblichen k. k. Landes- schulrathes vom 31. Juli 1894, Zahl 21.518), zum wirklichen Lehrer an der hiesigen Anstalt ernannt wurde.
2. Karl Steiger, Professor am Staats-
gymnasium in Böhm. Leipa, dem mit dem Erlasse Seiner Excellenz des Herrn k. k. Ministers für Cultus und Unterricht vom 29. August 1894, Zahl 19.459,(intim. durch den Erlass des hochlöbl. k. k. Landesschulrathes vom 7. September 1894, Zahl 28.306), eine Lehrstelle an der hiesigen Anstalt verliehen wurde.
3. Marcus Wantoch, Religionslehrer
an der deutschen Mädchenbür-
gerschule in Prag, welcher auf
Grund des Erlasses des hochlöbl. k. k. Landesschulrathes vom 9. April 1895, Zahl 12.748, von der Direction zur Vertretung des er- krankten Lehrers der israeliti- schen Religion Dr. Samuel Back für den Rest des laufenden Schul- jahres in Verwendung genommen wurde.
b) Beurlaubungen.
1. Professor Karl Steiger vom 20. bis 31. October 1894 infolge Erkran-
kung und vom 20. Mai bis 4. Juni infolge von schweren Erkrankungen
in der Familie.
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