30 Amtszimmer zu ſprechen. Wenn der Zweck des Beſuches Auskunft über die Fortſchritte eines Schülers iſt, empfiehlt es ſich, den Beſuch 2— 3 Tage vorher anzumelden.
6. Zu Beginn jedes Halbjahres werden die Schüler angehalten, in ihr Aufgabenheft oder auf ein beſonderes Blatt einzuſchreiben, an welchen Tagen der Woche ſich die Hefte mit den verbeſſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten in ihren Händen befinden; dieſe Einträge ſollen ſie ihren Eltern zur Unterſchrift vorlegen.
7. Das Schulgeld beträgt in den Klaſſen Oberprima, Unterprima, Oberſekunda 150 ℳ, in den übrigen Gymnaſialklaſſen 130 ℳ und in den Vorſchulklaſſen 120 ℳ jährlich. Wir ſind ermächtigt, in Krankheitsfällen oder bei Zu⸗ und Wegzug der Eltern das Schulgeld auf Antrag für die Monate zu erlaſſen, in denen der Schüler an keinem Tage am Unterricht teilgenommen hat.
Darmſtadt, den 1. März 1913.
Großh. Direktion des hudwig-Georgs-Gumnaſiums und der Gumnaſial-Vorſchule.
Dr. Mangold.


