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C. Aesthetische Bildung.
Auch in dem verflossenen Schuljahre ist das Gymnasium bestrebt gewesen, die in seiner Lehrverfassung zur Förderung der ästhetischen Bildung sich darbietenden Mittel nach Kräften zu benutzen, in welcher Beziehung wir auf die Mittheilungen früherer Programme hinzuweisen uns gestatten. Da der für den Schluss des Sommer- semesters vorbereitete Rede- und Gesangact eines eingetretenen Hindernisses wegen ausfallen musste, so beschränken sich die für das Schuljahr 1867⁄⁄3 veranstalteten öffent- lichen Schulfeie lichkeiten auf diejenige, mit welcher das hohe Geburtsfest Seiner Majestät des Königs von der Anstalt begangen worden ist, und auf den Rede- und Gesangact, mit welchem das Wintersemester geschlossen werden wird. Die Uebungen unseres Gesangchors, dessen Leistungen seither in so aufmunternder Weise anerkannt worden sind, mussten zu unserem grössten Bedauern seit dem verflossenen Herbste bis nach Neujahr unterbleiben, da Conrector Bogler, welcher die Leitung dieser Uebungen seit- her mit erfolgreichem und höchst dankenswerthem Eifer besorgt hatte, bei seiner an- gegriffenen Gesundheit sich nicht ferner dieser anstrengenden Mühewaltung unterziehen durfte. Während der zweiten Hälfte des Wintersemesters befand sich die Leitung der Chorübungen in den Händen des zu Neujahr an unser Gymnasium versetzten Gesang- lehrers Schmitt, der von Conrector Bogler bei Erfüllung dieser Obliegenheit durch Rath und persönliche Mitwirkung aufs bereitwilligste unterstützt wurde. Wir hoffen, dass auch in Zukunft die edle Kunst des Gesanges an unserer Anstalt eine Stätte fröh- lichen Gedeihens finden werde.
D. Disciplin.
Mit dem sittlichen Verhalten der weit überwiegenden Mehrzahl unserer Schüler konnten wir zufrieden sein. Von der Carcerstrafe wurde nur in wenigen Fällen Ge- brauch gemacht und von dem in früheren Jahren zuweilen zur Anwendung gekommenen Ausnahmeverfahren(vergl. Programm v. 1864 S. 35), bei welchem die disciplinarische Behandlung der demselben unterworfenen Schüler am Schlusse einer jeden Woche durch die Conferenz der Classenlehrer erfolgt, konnte in dem letztverflossenen wie in dem vor- ausgegangenen Schuljahre gänzlich abgesehen werden. Alle die Herbeiführung eines ge- setzlichen, wohlgesitteten und anständigen Verhaltens der Schüler bezweckenden Disciplinar- einrichtungen und pädagogischen Mittel des Gymnasiums sind in unausgesetzter Anwendung geblieben. Zur Verhütung des bei einer Lehraunstalt sostörenden und widerwärtigen Lärmens
der Schüler vor dem Beginne des Unterrichts blieb die Einrichtung in Kraft, nach welcher
die Schüler der vier oberen Classen durch die von den Lehrern abwechselnd auf dem Gange vor den Lehrzimmern geführte Aufsicht überwacht werden, in den vier unteren Classen aber diejenigen Lehrer, welche die erste Vor- und Nachmittagsstunde zu er- theilen haben, sich bereits zehn Minuten vor dem Beginne des Unterrichts, mithin vor Oeffnung des Gymnasialgebäudes, in den Lehrzimmern einfinden und hier für Ruhe und Ordnung Sorge tragen. Die grosse Unterrichtspause am Vormittage mussten die
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